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Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen

SBA HST – Straßenbauamt Stralsund Nr.: 24/25 – 14.04.2025

„Die heutige Teilfreigabe ist ein sichtbares Zeichen für den Fortschritt eines Projekts, das die Lebensqualität vor Ort nachhaltig verbessert“, betonte Minister Dr. Blank. „Nach einer langwierigen Planungs- und Genehmigungsphase zeigt sich nun, dass sich Geduld und Engagement lohnen. Die Ortsum­gehung wird die Mobilität in der Region nachhaltig stärken und die Menschen in Elmenhorst deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten.“

Die Maßnahme umfasst einen rund 4,7 Kilometer langen Neubauabschnitt einschließlich dreier Kreisverkehre, eines Brückenbauwerks, zweier Fledermaus-Schutzwände, zweier Regenrückhaltebecken sowie begleitender landschafts­pflegerischer Ausgleichsmaßnahmen. Die aktuellen Bau­kosten belaufen sich auf rund 21,2 Mio. Euro und werden vollständig durch das Land getragen.

Mit der heutigen Teilfreigabe wird die Verbindung zweier bereits fertiggestellter Kreisverkehre sowie eines angren­zenden Abschnitts zur Anbindung an das bestehende Straßennetz freigegeben. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Ortslage Elmenhorst vom Durch­gangsverkehr. Prognosen gehen von einer Reduktion des innerstädtischen Verkehrs um rund 62 Prozent aus.

Das Projekt blickt auf eine relativ lange Planungs- und Geneh­migungshistorie zurück. Seit der Einleitung des Linienbe­stimmungsverfahrens im Jahr 2005 wurde die Maßnahme in mehreren Stufen entwickelt. Der Weg zur Genehmigung war von einem mehrjährige Planfeststellungsverfahren und einer anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung geprägt, sodass der Baubeginn erst 2022 erfolgen konnte.

Die Gesamtfertigstellung der Ortsumgehung steht für Ende 2025 an. Im nun freigegebenen Abschnitt erfolgen bis Ende Mai 2025 noch letzte Arbeiten – unter anderem die Installation von Wegweisern. Punktuell kann es dabei auch zu tempo­rären Verkehrseinschränkungen kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Projektseite: www.strassen-mv.de/ou-elmenhorst.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zu Ihrer Information finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Steuern des Amtes Warnow-West

Information von rebus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bestimmt schon bekannt wird die K 12 zwischen Klein Schwaß und Groß Schwaß grundhaft saniert. Bis zum 02.05.25 werden keine Änderungen vorgenommen. Ab Montag, den 05.05.25 sind die Arbeiten soweit fortgeschritten, dass sich Änderungen im Schul- und Linienverkehr auf den Linien 102, 109 und 137 ergeben. Die Bedienung Groß Schwaß entfällt vollsperrungsbedingt. Zur Sicherstellung des Schulweges für die Grundschüler Groß Schwaß zur Grundschule Kritzmow wird an Schultagen ein Shuttlebus fahren. Dieser fährt ab der Haltestelle Groß Schwaß über den Landweg – Zubringer zur Grundschule Kritzmow. Die angegebenen Rückfahrten erfolgen auf gleicher Weise. Anbei finden Sie die entsprechenden Informationen zur Übermittlung an die Schüler und Eltern. Für alle weiteren Orte entstehen keine Änderungen im Linienverkehr.

Wichtig ist, das bis zur Fertigstellung der K 12 von Klein Schwaß bis Einschließlich Kreuzung K 12 Groß Schwaß (Bahnübergang) kein ÖPNV Groß Schwaß bedienen wird. Bis Freigebe des genannten Abschnittes werden die Grundschüler an Schultagen per Shuttle befördert, das gilt auch, wenn der Bereich im neuen Schuljahr ab 08.09.25 noch gesperrt sein sollte. Wir bitten daher alle Eltern, rechtzeitig vor Ende der Sommerferien, ca. 2 Wochen vorher, sich unter www.rebus.de , unter Verkehrsmeldungen sich nach den Bautenstand und daraus resultierenden Schul- und Linienverkehr ab 08.09.25 zu erkundigen.

Fahrpläne gültig ab 05.05.2025:

Jedes Haus verfügt über eine Hausnummer, entweder seit der Baugenehmigung oder aufgrund einer späteren Hausnummernzuteilung. Die Hausnummer muss gut sichtbar von der Straße aus erkennbar sein. Das kontrollieren wir ab April vor Ort in der Gemeinde Stäbelow. Unsere Mitarbeiter erkennen Sie anhand der Dienstbekleidung mit der Aufschrift „Ordnungsamt“, bei Bedarf können diese sich auch ausweisen.

Parallel gleichen wir außerdem das Gewerberegister ab. Wir kontrollieren also, ob angemeldete Gewerbe noch ausgeübt werden oder ob eine gewerbliche Tätigkeit erkennbar ist, ohne dass eine Anmeldung existiert.

FB Bürgerdienste

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).

Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.

Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.

In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich
a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.

FB Bauverwaltung

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.

Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.

Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.

Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.

Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 14.04.2025 bis voraussichtlich zum 23.04.2025 kommt es zur Vollsperrung der Kreisstraße 10, Höhe Dorfstraße (K10) Nummer 37 in der Ortslage Lichtenhagen.

Die Firma Köhler Bau baut dort eine Schmutzwasser- und Trinkwasserleitung.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 18.03.2025 den Entwurf der
8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung beschlossen. Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele für die in der Anlage dargestellten Geltungsbereiche:

Geltungsbereich 1:

Ausweisung von Wohnbau- und Sondergebietsflächen an der nördlichen Gemeindegrenze zu Rostock, westlich der L 132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.

Geltungsbereich 2:

Erweiterung der Wohnbauflächen und Schaffung eines Standortes für eine Kindertagesstätte im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ in Papendorf.

Geltungsbereich 3:

Bestimmung einer Waldfläche zu einem Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.

Geltungsbereich 4:

Ausweisung von gewerblichen Bauflächen, Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove, nördlich des Weges „Landgut“. Die bebaute Gutshoffläche südlich des Weges soll künftig als gemischte Baufläche einbezogen werden.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit

Vom 23.04.2025 bis zum 26.05.2025

auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 18.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 verfolgt die Gemeinde die Zielsetzung, Standorte für den Eigenheim- und den Mietswohnungsbau sowie einen Standort für eine Kindertagesstätte im Nordosten der Ortslage Papendorf zu entwickeln.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit

vom 23.04.2025 bis zum 26.05.2025

auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 23 _An der Beke_ der Gemeinde Papendorf

In der Zeit vom 07.04.2025 bis voraussichtlich zum 31.12.2025 kommt es zur Vollsperrung der Kreisstraße 12, Ortslage Klein Schwaß.

Die Firma STRABAG AG führt dort einen grundhaften Ausbau durch. Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden. Bitte zur Baumaßname die Anliegerinformation der Firma STRABAG beachten.

FB Bauverwaltung

Die Sitzung des Amtsausschusses Amt Warnow-West findet am Donnerstag, 03.04.2025 um
18:00 Uhr im Sitzungsraum im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow statt.

Öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dorfmitte“ der Gemeinde Stäbelow im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Im Auftrag des Landkreises Rostock führen wir die Arbeiten an der o.g. Baumaßnahme durch.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in 4 Teilabschnitten unter Vollsperrung in Anlehnung an den unten dargestellten Übersichtsplan.

Der Baubeginn ist für Anfang April geplant, die Bauarbeiten werden bis Ende des Jahres andauern.

Im 1. Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Einmündung Wilsener Straße und Am Bauernteich gesperrt. Die weiteren Teilbauabschnitte werden im Anschluss durchgeführt.

Umleitungsstrecken sind für die Bauabschnitte ausgewiesen. Wir sind bestrebt zu gewährleisten, dass Sie als Anwohner weiterhin Ihre Grundstücke erreichen können. Jedoch können trotzdem Einschränkungen, Beeinträchtigungen und ggf. auch längere Wartezeiten infolge der Bautätigkeit nicht ausgeschlossen werden. Über weitere Teilsperrungen der Grundstückszufahrten werden wir Sie gesondert informieren.

Als Ansprechpartner vor Ort steht Ihnen unser Polier Herr Möller zur Verfügung.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

STRABAG AG
Gruppe Straßenbau Rostock
An der Jägerbäk 8
18069 Rostock

Einladung zur Informationsveranstaltung

Am: Dienstag, den 18.03.2025 um 19:00 Uhr
Wo: Feuerwehr Klein Schwaß, Wilsener Weg 2

Thema: Baumaßnahme Ausbau Kreisstraße 12, 6.BA, Ortslage Klein Schwaß

Tagesordnung: Vorstellung der Straßenbaumaßnahme durch das Ingenieurbüro Merkel Ingenieur Consult und die Baufirma Strabag AG

Die Einwohnerversammlung ist ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kritzmow mit den Ortsteilen Klein Schwaß, Groß Schwaß und Klein Stove vorgesehen. Es wird gebeten, ein geeignetes Ausweisdokument mitzuführen.

Die Sitzung des Schul- und Bauhofausschusses Amt Warnow-West findet am Donnerstag, 13.03.2025 um 18:00 Uhr im Sitzungsraum im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow statt.

Herr Max Röhr hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Kritzmow zum 28.02.2025 erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Max Röhr auf Frau Anja Schacht übergegangen, da Frau Schacht die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU ist.

 

 

Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter

20.02.2025

In der Zeit vom 16.03.2025 bis voraussichtlich zum 21.03.2025 kommt es aufgrund von Sanierungsarbeiten des BÜ Bahnwärterhaus zu einer Vollsperrung des Bahnübergangs. Im Auftrag der DB InfraGo AG wird der gesamte Bahnübergang durch die DB Bahnbau Gruppe GmbH saniert. Es werden die Schienen erneuert und der gesamte Bahnübergangsbereich gerichtet und gestopft.

Für den Fuß- und Radverkehr soll eine temporäre Quermöglichkeit errichtet werden.

 

FB Bauverwaltung