Gemeinde Kritzmow – Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE KRITZMOW

Betrifft: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow

hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs v. 15.12.2022 (§ 3 (2) BauGB)

Der Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet wurde nach der öffentlichen Auslegung (06/2020) aktualisiert und überarbeitet. Dies betrifft i.W.

  • die Aktualisierung der Prognose zur Einwohnerentwicklung und zum Wohnungsbedarf
  • die Aktualisierung der Analyse potenziell verfügbarer Baulücken
  • die Neubestimmung des Planziels zur Wohnungsentwicklung bis 2035
  • die zusätzliche Darstellung einer Wohnbaufläche am Biestower Weg

Der überarbeitete Planentwurf v. 15.12.2022 sowie die zugehörige Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden im Zeitraum

vom 03.04.2023 bis einschließlich zum 03.05.2023 im Amt Warnow-West,

18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/bauleitplanungen und dem Button „Bauleitplanung der Gemeinden“ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung verfügbar.

Während der o.g. Auslegungsfrist können beim Amt Warnow-West schriftliche Stellungnahmen zu den Auslegungsunterlagen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

A) Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung

  • Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem B-Plan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist
  • Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind

B) Verkehrsmengenprognose

  • Analyse der derzeitigen Verkehrsbelastung
  • Verkehrsmengenprognose für die Anbindung neuer Wohngebiete über das vorhandene Straßennetz (Biestower Weg, Stover Weg) an die Satower Straße (Planfall 0, Vergleichsgrundlage)
  • Verkehrsmengenprognose für die Anbindung neuer Wohngebiete über eine neue, nordöstliche Tangente an die Satower Straße in Höhe Tankstelle und für die Neuanbindung der Kreisstraße 41 (Schulweg) an die Satower Straße in Höhe Tankstelle (Planfall 1)
  • Differenzbetrachtung Planfall 1 – Planfall 0

C) Verkehrslärmprognose

  • Abschätzung der Verkehrslärmimmissionen für Planfall 1 (geplante Erweiterung des Verkehrsnetzes Kritzmow mit neuer Kreuzung Satower Straße in Höhe Tankstelle)

D) Arten- und naturschutzrechtliche Einschätzung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

  • Prüfung der potenziellen Betroffenheit geschützter Arten und Biotope durch die geplante Neuausweisung von Wohnbauflächen in den Ortsteilen Kritzmow, Groß Schwaß und Klein Schwaß
  • Vorabschätzung des Artenspektrums und der Wirkfaktoren bezüglich verfahrenskritischer Vorkommen geschützter Arten; Abschätzung des Konfliktpotenzials

E) Hydrologische Voruntersuchung zur Oberflächenwasserableitung

  • Ableitfähigkeit der planbetroffenen Vorfluter (Vorfluter 2/3 R im Bereich der Ortslage Groß Schwaß, Vorfluter V 2/2/10 R im zentr. Bereich der Ortslage Klein Schwaß, Vorfluter 13/1; 13/2 und 13 im südöstlichen Bereich der Ortslage Kritzmow)
  • Feststellung von Ausbauerfordernisse an den bestehenden Vorflutsystemen
  • Ermittlung des Flächenbedarfs für erforderliche Regenwasser-Rückhaltungsmaßnahmen

F) wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Landkreis Rostock (10.02.2020):

  • Hinweise zur Sicherung von Lärmschutzansprüchen der Anwohner
  • Anforderungen aufgrund der Lage des Plangebietes in der Trinkwasserschutzzone III

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (16.02.2016):

  • Bau- u. Bodendenkmale i. Plangebiet; Betroffenheit Wohnbaufläche Kl. Schwaß

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (03.02.2016):

  • Beschränkung des Ausgleichskonzeptes vornehmlich auf Landwirtschaftsflächen geringer Bonität
  • Berichtspflicht und Beachtung des Verschlechterungsverbotes gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie für Rotbäk, Zulauf Rotbäk, Huckstorfer Bach
  • Hinweis auf erteilte Anlagengenehmigungen nach BImSchG

Kritzmow, 02.03.2023

 

Leif Kaiser
Bürgermeister

ausgehängt am: 09.03.2023

abzunehmen ab: 24.03.2023                           Unterschrift, (Siegel)

 

abgenommen am: …………………..                          Unterschrift, (Siegel)

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

 

Entwurf Flächennutzungsplan hier als PDF-Dokument

Entwurf Begründung zum Flächennutzungsplan hier als PDF-Dokument

Umweltinformationen hier als PDF-Dokument

Verkehrsuntersuchung hier als PDF-Dokument

Verkehrslärmabschätzung hier als PDF-Dokument

Artenschutzprüfung hier als PDF-Dokument

Altlastenauskunft hier als PDF-Dokument

Hydologische Voruntersuchung hier als PDF-Dokument

Stellungnahme Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V hier als PDF-Dokument

Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hier als PDF-Dokument

Stellungnahme Deutsche Bahn AG hier als PDF-Dokument

Stellungnahme Landkreis Rostock hier als PDF-Dokument

 

Gemeinde Kritzmow – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 – Gewerbegebiet an der Feuerwehr

Amt Warnow-West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Kritzmow
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24
Gewerbegebiet an der Feuerwehr

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Die Gemeinde Kritzmow hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 24 – Gewerbegebiet an der Feuerwehr aufzustellen.

Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 24.05.2022 durch die Gemeindevertretung gefasst. Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets und der entsprechenden Erschließung von der Straße Karauschensoll.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,8 ha und umfasst die Flurstücke 71 und 72, Flur 1 der Gemarkung Kritzmow.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch:

  • im Nordosten: Plangeltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 20 Mischgebiet Am Karauschensoll sowie die Straße Karauschensoll
  • im Südosten: vorhandene Wohnbebauung an der Satower Straße;
  • im Südwesten: Grünzug an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Stäbelow;
  • im Nordwesten: Ackerfläche.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen unterrichtet.

Die Vorentwürfe von Planzeichnung und Begründung sind während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow und im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/ (Bauleitplanung der Gemeinden/Kritzmow) in der Zeit vom

23.02.2023 bis zum 08.03.2023

für die Öffentlichkeit einsehbar.

Jedermann kann bis zum 08.03.2023 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Kritzmow (Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow) äußern.

Kritzmow, 06.02.2023

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                                                        (Siegel)

 

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am: 08.02..2023

abzunehmen ab: 23.02.2023                           Unterschrift, (Siegel)

 

abgenommen am: …………………..                          Unterschrift, (Siegel)

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

Anlagen:

Gemeinde Kritzmow – Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des B-Plans Nr. 1 Weitenmoor

Amt Warnow-West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Weitenmoor“

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in Ihrer Sitzung am 30.08.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.1 Weitenmoor ein drittes Mal zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans wird begrenzt:
    – im Nordwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze an der Satower Straße
    – im Nordosten und Südwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen B-Plans Nr.1
    – im Südosten: durch einen Gehölzstreifen, Dauerkleingärten und Wohnbebauung am Seggenweg und am Stover Weg
    (siehe Anlage 1 zum Beschluss)

 

  1. Planänderungsziele sind
    a. Prüfung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung
    b. ergänzende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, um die beabsichtigte maximal 2-geschossige Bebauung zu sichern.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Kritzmow, ausgefertigt am 08.09.2022

 

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                                                        (Siegel)

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am: 14.09.2022

 

abzunehmen ab: 29.09.2022                             Unterschrift, (Siegel)

 

 

 

 

 

 

abgenommen am: …………………..                          Unterschrift, (Siegel)

 

 

 

Bekanntmachungstafeln:
  Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
  Feuerwehrgebäude, Wilsener Str.2 in Klein Schwaß

Gemeinde Kritzmow – B-Plan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“; öffentliche Auslegung Entwurf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

Betr.: Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“

hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in der Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow in der Fassung vom November 2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, auf der ein Feuerwehrgebäude mit allen notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen möglich sein soll.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von 0,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 80/6, Flur 1, Gemarkung Kritzmow südwestlich des Zanderweges.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 16.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022

im Amt Warnow West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

(nach telefonischer Vereinbarung unter 038207 6330 oder per Mail amt@warnow-west.de).

Bei der Einsichtnahme sind folgende Auflagen zu beachten:

– Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m,

– Tragen eines Mund- und Nasenschutzes,

– 3-G Regel (vollständig geimpft/ genesen/ negativ getestet)

– Händedesinfektion im Eingangsbereich,

– Aufnahme von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://www.amt-warnow-west.de Bauleitplanung der Gemeinden einsehbar.

 

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  3. Umweltbericht
  4. Biotoptypenkartierung
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Im Planungsraum befinden sich keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna, für den Stoff- und Wasserhaushalt sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
  • Die Böden innerhalb des Planungsraumes sind als Lehm-/ Tieflehm- Parabraunerde, Fahlerde und Pseudogley (Staugley) anzusprechen.

 

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Boden 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

  • Der Untersuchungsraum befindet sich in der Landschaftszone 1- Ostseeküstenland.
  • Er umfasst eine intensiv genutzte Ackerfläche.
  • Die in Rede stehende Fläche ist aufgrund seiner Größe, der guten verkehrlichen Erschließung und der Vorprägung durch die angrenzenden großflächigen Versiegelungen der Einzelhandelsstandorte prädestiniert für die Errichtung eines Feuerwehrstandortes.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“ Schutzzone III.
  • Die Grundwasserhöhengleichen betragen 38 – 40 m. Der Grundwasserflurabstand ist mit 10 m als hoch einzuschätzen.
  • Oberflächengewässer oder verrohrte Gewässer als Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht im Geltungsbereich.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
Begründung zum Punkt 8.2 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Das Klima in der Gemeinde Kritzmow ist warm und gemäßigt.
  • Laut dem Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan Mittleres Mecklenburg/Rostock gehört die Region zu den niederschlagsnormalen Gebieten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Näher untersucht wurden: Gehölz- und Offenlandbrüter sowie Reptilien.
  • Folgende Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich: Sandacker, Ruderalflur

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,                                        Biotoptypenkartierung, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Der Untersuchungsraum ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie das angrenzende Gewerbegebiet (großflächiger Einzelhandel) geprägt. Durch diese Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung.
  • Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplante Feuerwehr ist auf Grund der bestehenden Vorbelastungen vorliegend nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Die nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich südlich in ca. 100 m Entfernung zum Vorhabenstandort und somit außerhalb des Einflussbereiches.
  • Im direkten Umfeld haben sich ausschließlich großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt.
  • Die untere Immissionsschutzbehörde teilte mit Stellungnahme vom 26.04.2021 mit, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und Gesundheit sowie die Bevölkerung 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale.
  • Bodendenkmale sind ebenfalls nicht bekannt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“ Schutzzone III.
  • Als nächstgelegene europäische Schutzgebiete sind das Vogelschutzgebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in ca. 6,5 km Entfernung sowie das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Beketal mit Zuflüssen“ zu benennen, welches sich südwestlich in 3 km Entfernung erstreckt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, den 27.01.2022

 

 

Bürgermeister

 

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   31.01.2022

abzunehmen ab:  15.02.2022

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

 

Umweltbericht – hier als PDF-Dokument

Begründung – hier als PDF-Dokument

Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument

Biotoptypen – hier als PDF-Dokument

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – hier als PDF-Dokument

Schreiben zum Bebauungsplan – hier als PDF-Dokument

Landesplanerische Stellungnahme – hier als PDF-Dokument

 

Gemeinde Kritzmow – Öffentliche Auslegung Entwurf zur 2. Änderung Innenbereichssatzung

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Kritzmow
Öffentliche Auslegung
des Entwurfs zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung
für die Ortslage Klein Schwaß
gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, die Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß zum zweiten Mal zu ändern. Planänderungsziele sind:
    • Klarstellung der Innenbereichsgrenze im Bereich der Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12 (Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß);
    • Festsetzung zur Lage der zu pflanzenden Hecke für die in den Innenbereich einbezogene Außenbereichsfläche (Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12, 100/22, 100/23, 100/24, 100/25, 100/26, 100/27, 100/28, Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß betreffend).
  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 den Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Der Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung liegen gemäß §34 Abs.6 BauGB i.V.m. §13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB und §3 Abs.2 BauGB in der Zeit

vom 05.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de einsehbar.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation sind die allgemein gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß §3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, dem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs.1 BauGB abgesehen wird.

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                     (Siegel)                           Kritzmow, 02.09.2021

 

Übersicht zur Lage des Änderungsbereichs der 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß (ohne Maßstab)

Quelle: GeoBasis-DE/M-V 2021, DTK 10 2021/rechtskräftige Grenze der Innenbereichssatzung

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   13.09.2021

 

abzunehmen ab:  28.09.2021

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str.2 in Klein Schwaß

 

Entwurf Begründung zur 2. Änderung hier als PDF

Entwurf Satzung zur 2. Änderung hier als PDF

 

 

Gemeinde Kritzmow – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Am Wald“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Am Wald“

hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) BauGB

 

Die Gemeindevertretung hat am 05.03.2019 beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.

Die Planänderung betrifft die Liegenschaft Satower Straße 11 in Kritzmow (Siedlung am Wilsener Weg).

Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt:

– Aufgabe der Planstraße G

– Ausdehnung der Mischgebietsfestsetzung auf Flst. 11/16, 11/17 und Anpassung der Baugrenzen

– Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,6.

Der Bebauungsplan soll entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 03.06.2019 bis zum 02.07.2019 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Das zzt. laufende Auslegungsverfahren wird wegen eines Bekanntmachungsfehlers bis zum 02.07.2019 verlängert.)

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Diese Bekanntmachung und während des Auslegungszeitraums auch die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind ergänzend auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ zugänglich.

           

Kritzmow, den 09.05.2019

 

L. Kaiser
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       10.05.2019

abzunehmen ab:      27.05.2019

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Begründung_Entwurf (Auslegung) hier als PDF-Dokument

Begründung_Entwurf (Auslegungsexpl.) hier als PDF-Dokument

Entwurf_19-04-03 hier als PDF-Dokument

 

Gemeinde Kritzmow – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Karauschensoll“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow


1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Karauschensoll“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2017 beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.

Der Änderungsbereich liegt in Kritzmow südwestlich des Netto-Marktes und nordöstlich der Gemeindestraße Am Karauschensoll.

Die Planänderung dient der Errichtung eines Filialgebäudes der Ostseesparkasse Rostock und der vorhabenbezogenen Ordnung der Verkehrs- und Zufahrtsverhältnisse.

Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 06.06.2018 bis 06.07.2018 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

 

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ eingestellt.

Kritzmow, 11.05.2018

L. Kaiser
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:      14.05.2018

abzunehmen ab:      28.05.2018

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Begründung zum Entwurf 1. Änderung B-Plan Nr. 18 „Am Karauschensoll“ hier als PDF-Dokument

 

Entwurf der 1. Änderung B-Plan Nr. 18 „Am Karauschensoll“ hier als PDF-Dokument

Gemeinde Kritzmow – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2017 beschlossen, den o.g. B-Plan im feldseitigen Bereich der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 zu ändern. Die Planänderung dient der Aufgabe bestehender Anpflanzgebote auf den feldseitig orientierten privaten Grünflächen und der Neufestsetzung einer 7,5 m breiten öffentlichen Grünfläche mit Anpflanzgeboten für Sträucher auf der anschließenden Ackerfläche.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 17.04.2018 bis zum 17.05.2018 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ eingestellt.

Kritzmow, 22.03.2018

 

L. Kaiser
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 26.03.2018

abzunehmen ab: 10.04.2018

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am: ………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Begründung zum Entwurf der 1. Änderung B-Plan-Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ hier als PDF-Dokument

Entwurf der 1. Änderung B-Plan-Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ hier als PDF-Dokument