Gemeinde Kritzmow – Aufstellungsbeschlusses sowie frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“
Gemeinde Kritzmow
Der Bürgermeister
– Amtliche Bekanntmachung –
Betr.: Bebauungsplan Nr. 23 “ Feuerwehr am Zanderweg“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in öffentlicher Sitzung am 06.08.2020 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ beschlossen.
Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche als planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau einer Feuerwehr.
Der Geltungsbereich der Änderung mit einer Größe von 0,6 ha ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen. Es umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 80/6, Flur 1, Gemarkung Kritzmow.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Januar 2021 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 22.03.2021 bis einschließlich 23.04.2021
im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden öffentlich aus:
Dienstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Herr Kaiser
Bürgermeister Siegel
Anlage
Ausgrenzung hier als PDF
Begründung hier als PDF
Bebauungsplan hier als PDF
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 01.03.2021
abzunehmen ab: 16.03.2021
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel