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Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ändert mit Beschluss vom 22.09.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.10.2020 in der Fassung vom 01.07.2022 wie folgt:

Artikel 1

Änderung der Geschäftsordnung

§ 6 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b) Änderungsanträge zur Tagesordnung

c) Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses, über Entscheidungen nach § 6 der Hauptsatzung und über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde sowie Berichte der Ausschussvorsitzenden

d) Einwohnerfragestunde

e) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung

f) Protokollkontrolle

g) Bekanntmachung in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

h) Abwicklung der Tagesordnungspunkte

i) Schließen der Sitzung

§ 7 Abs. 6 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen werden nach Satz 2 folgende Sätze angefügt:

Fragen, Vorschläge oder Anregungen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Gemeindevertretung in derselben Sitzung behandeln will, sind nicht zugelassen. Sie sind eine spätere Sitzung zu verweisen oder schriftlich zu beantworten. Fragen, die nicht behandelt wurden, werden auf Wunsch schriftlich oder in der folgenden Sitzung beantwortet.

§ 13 Abs. 2 S. 2 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt gefasst:

Darüber hinaus wird den Gemeindevertretern zeitgleich eine Information per E-Mail über die Einstellung des Protokolls in das Ratsinformationssystem übersandt.

§ 13 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt neu gefasst:

Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu billigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung der Niederschrift im Ratsinformationssystem dem Bürgermeister über den Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West schriftlich, durch E-Mail oder zur Niederschrift zu erklären. Über die Einwendungen entscheidet die Gemeindevertretung in der folgenden Sitzung. Wird einer Einwendung stattgegeben, so ist dies in der Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen. In der Niederschrift über die Sitzung, die die Einwendung betraf, ist ein Hinweis darauf aufzunehmen, dass in der späteren Sitzung der Gemeindevertretung einer Einwendung stattgegeben worden ist.

§ 14 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird gestrichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Kritzmow, 20.12.2022

 

Uwe Barten

Bürgermeister