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Im Rahmen der Dauerausstellung des Rostocker Zoo im Amt Warnow-West fand in der vergangenen Woche ein Bilderwechsel statt.

Während Ihres Aufenthaltes im Amt haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, die Ausstellung der Rostocker Zootografen „Lustige Moment – Aufnahmen im Zoo“ zu betrachten.

Mit dem 1. Mai 2025 ist eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Dokumenten wie Reisepässen und Personalausweisen in Kraft getreten:
Passbilder dürfen künftig nur noch digital erstellt und sicher an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Gedruckte Passbilder auf Papier sind nicht mehr zulässig.

Hintergrund der Änderung
Die neue Regelung hat das Ziel, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen sowie Manipulationen zu verhindern.
Digitale Passbilder können entweder direkt in der Behörde oder bei zertifizierten Fotografen sowie Dienstleistern wie Drogeriemärkten erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über das sogenannte E-Passfoto-System.

Aktueller Stand im Amt Warnow-West (Stand: 19.06.2025)

Bilderfassungssystem PointID

Das System „PointID“ steht für Sie in unserem Foyer für die Erstellung eines digitalen Passbildes bereit.

E-Passfoto-System der Fotografen     
Das sogenannte „Fotocloud“-System ist funktionsfähig. Über dieses System können zertifizierte Fotostudios (alfo-passbild.com) sowie die Drogeriekette DM Passbilder erstellen und via QR-Code direkt an das Einwohnermeldeamt übermitteln. Der Abruf der Bilder sowie die Integration in die Antragssoftware ist problemlos möglich.

Neuer Service: Dokumentenversand nach Hause

Seit dem 01.05.2025 besteht zudem die Möglichkeit, Personalausweise und Reisepässe, die von der Bundesdruckerei produziert wurden, direkt nach Hause liefern zu lassen. Das erspart den Abholungstermin beim Einwohnermeldeamt. Der Versand erfolgt per Post und kostet 15 EUR.
Die Zustellung setzt eine persönliche Übergabe mit Identitätsnachweis voraus (ein gültiger Ausweis oder Pass ist erforderlich). Bitte beachten Sie, dass das bisherige Ausweisdokument bereits bei der Antragstellung entwertet oder einbehalten wird.
Wird die betreffende Person nicht angetroffen, wird das neue Dokument in eine nahegelegene Postfiliale weitergeleitet. Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen keine Abholung, wird das Dokument an das Einwohnermeldeamt geschickt. Bei Abholung im Einwohnermeldeamt nach nicht erfolgreicher Zustellung zu Hause und fehlender Entgegennahme in der Postagentur erfolgt keine Erstattung der 15 EUR Liefergebühr.

In der Zeit vom 19.06.2025 bis voraussichtlich zum 28.07.2025 kommt es zur Vollsperrung der Straße Zu den Tannen Nr. 8-16.

Die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG aus Dummerstorf führt dort im Auftrag der Nordwasser GmbH Arbeiten zur Herstellung eines neuen Kanals und neuer Trinkwasserhausanschlüsse aus.

Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 16.06.2025 bis voraussichtlich zum 25.07.2025 kommt es zur Vollsperrung der Gewerbeallee.

Die Firma EUROVIA Verkehrsbau GmbH aus Neubrandenburg führt dort im Auftrag der Gemeinde eine Deckensanierung durch.

Alle Eigentümer des dortigen Baubereiches werden in einer Anwohnerinformation über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt.

Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 18.06.2025 bis voraussichtlich zum 27.06.2025 kommt es zur Vollsperrung des Strandwegs in diesem Bereich.

Die Nordwasser GmbH baut dort einen Trinkwassergrundstücksanschluss.

Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 24 Klein Lichtenhäger Weg

 

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zu Ihrer Information finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Steuern des Amtes Warnow-West

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).

Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.

Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.

In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich
a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.

FB Bauverwaltung

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.

Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.

Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.

Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.

Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

FB Bauverwaltung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 18.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 verfolgt die Gemeinde die Zielsetzung, Standorte für den Eigenheim- und den Mietswohnungsbau sowie einen Standort für eine Kindertagesstätte im Nordosten der Ortslage Papendorf zu entwickeln.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit

vom 23.04.2025 bis zum 26.05.2025

auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 23 _An der Beke_ der Gemeinde Papendorf

Die Sitzung des Amtsausschusses Amt Warnow-West findet am Donnerstag, 03.04.2025 um
18:00 Uhr im Sitzungsraum im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow statt.

Öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dorfmitte“ der Gemeinde Stäbelow im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Im Auftrag des Landkreises Rostock führen wir die Arbeiten an der o.g. Baumaßnahme durch.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in 4 Teilabschnitten unter Vollsperrung in Anlehnung an den unten dargestellten Übersichtsplan.

Der Baubeginn ist für Anfang April geplant, die Bauarbeiten werden bis Ende des Jahres andauern.

Im 1. Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Einmündung Wilsener Straße und Am Bauernteich gesperrt. Die weiteren Teilbauabschnitte werden im Anschluss durchgeführt.

Umleitungsstrecken sind für die Bauabschnitte ausgewiesen. Wir sind bestrebt zu gewährleisten, dass Sie als Anwohner weiterhin Ihre Grundstücke erreichen können. Jedoch können trotzdem Einschränkungen, Beeinträchtigungen und ggf. auch längere Wartezeiten infolge der Bautätigkeit nicht ausgeschlossen werden. Über weitere Teilsperrungen der Grundstückszufahrten werden wir Sie gesondert informieren.

Als Ansprechpartner vor Ort steht Ihnen unser Polier Herr Möller zur Verfügung.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

STRABAG AG
Gruppe Straßenbau Rostock
An der Jägerbäk 8
18069 Rostock

Einladung zur Informationsveranstaltung

Am: Dienstag, den 18.03.2025 um 19:00 Uhr
Wo: Feuerwehr Klein Schwaß, Wilsener Weg 2

Thema: Baumaßnahme Ausbau Kreisstraße 12, 6.BA, Ortslage Klein Schwaß

Tagesordnung: Vorstellung der Straßenbaumaßnahme durch das Ingenieurbüro Merkel Ingenieur Consult und die Baufirma Strabag AG

Die Einwohnerversammlung ist ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kritzmow mit den Ortsteilen Klein Schwaß, Groß Schwaß und Klein Stove vorgesehen. Es wird gebeten, ein geeignetes Ausweisdokument mitzuführen.