
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
aufgrund der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 weisen wir darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz sechs Monate vor den Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Wahlvorschlagsträgern Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden darf.
Sie als mögliche Betroffene haben das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dieses nicht erneut zu tun, die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich, elektronisch oder persönlich im Amt Warnow-West, Ausweis-, Pass- und Meldebehörde, einzulegen.
Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West oder Sie benutzen bequem die Onlinebeantragung unter www.amt-warnow-west.de.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter Tel.: 038207 633-62, -63 oder -64 oder per E-Mail unter meldewesen@warnow-west.de.
Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Die Schiedsstelle des Amtes Warnow-West ist ab dem 01.01.2024 mit einer vorsitzenden Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Aus diesem Grund sucht das Amt Warnow-West interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amtsbereich, die diese Ehrenämter übernehmen möchten.
Aufgabe der Schiedspersonen ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) als auch in Strafsachen. Das Ziel der Schiedstätigkeit besteht in der Herbeiführung eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen den streitenden Parteien.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Nach den Bestimmungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein,
1. wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedspersonen sollen bei Amtsantritt das 25. Lebensjahr vollendet haben und in einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Warnow-West wohnen.
Bei Interesse an der Wahrnehmung des Ehrenamtes als Schiedsperson können Sie sich schriftlich bis zum 13.10.2023 bewerben. Ihre Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf richten Sie bitte an folgenden Kontakt:
Amt Warnow-West
Schiedsstelle / Frau Olschewski
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Weitere Informationen zu den Themen Schiedsstelle und Schiedspersonen erhalten Sie unter folgenden Links: www.schiedsamt.de oder www.bds-rostock.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Olschewski unter Telefon 038207/633-14 zur Verfügung.
Kritzmow, 05.09.2023
Leif Kaiser
Amtsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ziesendorf lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.
Ort: Technikstützpunkt Ziesendorfer Landbau-GbR in Fahrenholz, Wiesenkoppelkamp 1, 18059 Ziesendorf
Termin: 15.09.2023, 16:00 Uhr
Der Jagdgenossenschaft Ziesendorf gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).
Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).
Tagesordnung
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstandes
- Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes
- Vorschlag zum neuen Pachtzeitraum
- Neuwahl des Vorstandes
- Bericht aus dem Revier
Detlev Elgeti
Jagdvorstand
Folgende Sache wurde am 22.06.2023 als Fund gemeldet.
Fundnummer: | II10 32.92-60-2023 |
Funddatum: | 22.06.2023 |
Aufbewahrung bis: | 22.12.2023 |
Kategorie: | Schlüsselbund |
Beschreibung: | Schlüsselbund mit 14 Schlüsseln und einem Schlüsselband |
Fundort: | Kritzmow, vor dem Amtsgebäude |
Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 22.12.2023 bei uns anzumelden.
Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:
Amt Warnow-West
Fachbereich Bürgerdienste
Herr Gottschanderl
Schulweg 1A
18198 Kritzmow
Telefon: 038207 633 54
Fax: 038207 633 29
E-Mail: b.gottschanderl@warnow-west.de
Internet:https://www.amt-warnow-west.de
Nr.52/23 | 28.06.2023 | SBA HST | Straßenbauamt Stralsund
Das Straßenbauamt Stralsund plant im Zuge der Sanierung der A 20 nördlich der Anschlussstelle Bad Doberan die Erneuerung der dahinterliegenden Landesstraße 13 (Landkreis Rostock). Der Zeitpunkt für die Sanierung des Streckenabschnittes wurde mit den Bautätigkeiten auf der A 20 abgestimmt, da die Zufahrten zur Anschlussstelle Bad Doberan in diesem Zeitraum eingeschränkt sind. Zudem sind in den Sommermonaten pro Tag rund 12 Prozent weniger Fahrzeuge (740) auf dem Streckenabschnitt unterwegs, auch gibt es keine größeren Auswirkungen auf den Schulbusverkehr.
Die Asphaltschicht auf dem circa 4,5 Kilometer langen Streckenabschnitt hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht und muss gewechselt werden, damit Griffigkeit und Fahrkomfort wieder den verkehrlichen Ansprüchen genügen. Zudem werden die bestehenden Bushaltestellen im Streckenabschnitt saniert.
Die Arbeiten beginnen am Montag, 3. Juli, und dauern voraussichtlich bis Freitag den 25. August 2023. Betroffen ist die Landesstraße 13 zwischen der Anschlussstelle Bad Doberan zur A20 bis zum Kreisverkehr zur Landessstraße 10. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten unter Vollsperrung durchgeführt. Die Sperrung der Fahrbahn ist notwendig, weil der erforderliche Sicherheitsraum neben dem Einbaugerät (z.B. Asphaltfertiger) nicht genügend Platz zur Abwicklung des Verkehrs lässt.
Der Anliegerverkehr ist weiterhin mit Einschränkungen möglich. Die Baufirma wird alle direkt betroffenen Anwohner rechtzeitig über die zu erwartenden Einschränkungen informieren. Ebenso wurde die Baustelle so eingerichtet, dass der Schulbusverkehr die Baustelle bis einschließlich 14. Juli passieren kann.
Im ersten Bauabschnitt werden circa 400 Meter nördlich der Autobahnanschlussstelle erneuert. Anschließend werden die verbleibenden Abschnitte bis zum Kreisverkehr L 10 gebaut. Dabei wird die Abfahrt in Richtung Groß Bölkow in zwei unterschiedlichen Abschnitten gebaut, damit die Erreichbarkeit zur Landesstraße 131 sichergestellt ist. Zum Abschluss der Baumaßnahme bekommt die L 13 im Bereich der südlichen Autobahnanschlussstelle eine neue Asphaltschicht. Die Maßnahmen sind mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt, um doppelte Sperrungen im Bereich der Anschlussstelle Bad Doberan zu vermeiden.
Während der Arbeiten erfolgt die Umleitung auf die A 20 aus Richtung Bad Doberan über die L 10 nach Stäbelow zur Autobahnanschlussstelle Rostock-West und umgekehrt. Die Umleitung aus Ziesendorf auf die A 20 wird über L 132 nach Niendorf zur A 20 Anschlussstelle Rostock-Südstadt eingerichtet.
Für langsam fahrende Fahrzeuge wird der Verkehr zwischen Bad Doberan und Ziesendorf über die L 10 nach Kritzmow weiter über Groß Schwaß und Rostock auf die L 132 nach Niendorf und umgekehrt geführt.
Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine entsprechende Reiseplanung.
Bauablaufplan
Teilabschnitt 1 a – Brückenbauwerk A20 bis Abzweig Fahrenholz
03.07. bis 10.07. 2023
Teilabschnitt 1 b – Abzweig Fahrenholz bis L131 (Abzweig nach Groß Bölkow)
17.07. bis 27.07.2023
Teilabschnitt 2 – L131 bis L10 (Kreisverkehr Clausdorf)
28.07. bis 11.08.2023
Teilabschnitt 1 c – L13 A20 bis Brückenbauwerk A20
18.08. bis 25.08.2023
In der Zeit vom 19.06.2023 bis voraussichtlich zum 07.07.2023 kommt es an vier Arbeitstagen zur Vollsperrung des Steinbecker Weges Höhe Nummer 38.
Die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG aus Dummerstorf führt dort Arbeiten zur Herstellung eines Trink- und Schmutzwasserhausanschlusses durch.
Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.
FB Bauverwaltung

Im Zeitraum vom 23.06.2023, 7.00 Uhr bis voraussichtlich 05.07.2023, 19.00 Uhr kommt es aufgrund von Bauarbeiten der Firma Wiebe GmbH & Co. KG aus Achim zu einer zeitweiligen Vollsperrung des vorgenannten Bereiches.
Es werden dort Gleisbauarbeiten ausgeführt. Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.
FB Bauverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 22
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen
Inkraftsetzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023, den Bebauungsplan Nr. 22, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, als Satzung beschlossen und die dazugehörende Begründung gebilligt.
Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Der Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen tritt mit Ablauf des 14.06.2023 in Kraft.
Jedermann kann die rechtskräftige Satzung des Bebauungsplans Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen nebst Begründung ab diesem Tag in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Daneben ist die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einschließlich der Begründung auch im Internet unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie unter https://www.amt-warnow-west.de/bauleitplanungen/ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprühen hingewiesen.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07.2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Elmenhorst/Lichtenhagen, 30.05.2023
Uwe Barten
Bürgermeister (Siegel)
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 30.05.2023
abzunehmen ab: 14.06.2023 Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: Unterschrift, Dienstsiegel

Bekanntmachungstafeln: | |
Gemeindezentrum, Hauptstraße 100 in Elmenhorst | |
Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen |
Am 24.05.2023 von 7.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr erfolgt aufgrund von Kranarbeiten am BV Radhaus der Firma Warnowkran Kranservice GmbH aus Rostock eine Vollsperrung des Feldweges.
FB Bauverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Ziesendorf
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9
Gewerbegebiet Am Mühlenberg
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB1
Die Gemeinde Ziesendorf hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 9 – Gewerbegebiet Am Mühlenberg aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 ist beabsichtigt, auch Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5 zu überplanen.
Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 08.06.2022 durch die Gemeindevertretung gefasst. Das ca. 11,4 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 133/6, 133/8, 136/3, 137/2, 137/5, 222/1, 222/3, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf und wird begrenzt durch:
- im Nordwesten: die Straße Am Mühlenberg
- im Nordosten: Ackerfläche
- im Südosten: Ackerfläche
- im Südwesten: die Landesstraße L13
Die Flurstücke 133/8, 137/5 und 222/1, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen unterrichtet.
Die Vorentwürfe von Planzeichnung und Begründung sind während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow und im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/ (Bauleitplanung der Gemeinden/Ziesendorf) in der Zeit vom
25.05.2023 bis zum 25.06.2023
für die Öffentlichkeit einsehbar.
Jedermann kann bis zum 25.06.2023 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Ziesendorf (Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow) äußern.
Ziesendorf, 05.05.2023
Thomas Witt
Bürgermeister
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1 Baugesetzbuch
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 09.05.2023
abzunehmen ab: 24.05.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………….
Unterschrift, Dienstsiegel
Bekanntmachungstafel in: | |
Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf |
Frau Freia Sagert hat den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Ziesendorf erklärt.Weiterlesen Mandatsverzicht einer Gemeindevertreterin in der Gemeinde Ziesendorf
Öffentliche Bekanntmachung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft (JG) Stäbelow lädt hiermit zur Klärung einiger Fragen von allgemeinem Interesse zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein (§5 Abs. 1u.2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchst. B der Satzung der JG Stäbelow vom 29.05.2002)
Ort: Landfleischerei Magdeburg, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow
Termin: Donnerstag, 25.05.2023; 19:00 Uhr
Mitglied der Jagdgenossenschaft Stäbelow sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Stäbelow sofern ihre Grundfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bildet.
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
- Rechenschaftsbericht des alten Vorstandes
- Kassenbericht und Entlastung
- Wahl des Jagdvorstandes und namentliche Bekanntgabe der Mitglieder
- Verschiedenes
Im Auftrag des Vorstandes
Ralph Fähnrich
Jagdvorsteher
Frau Heinke Koeppe hat auf eigenen Wusch den Verzicht ihres Mandates als Gemeindevertreterin der Gemeinde Pölchow zum 31.05.2023 erklärt.Weiterlesen Mandatsverzicht einer Gemeindevertreterin in der Gemeinde Pölchow

Amtliche Bekanntmachung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 26.04.2022 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung umfasst 4 Teilflächen (s. Übersichtsplan) des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7. Änderung mit folgenden Planungszielen:
Geltungsbereich 1:
Vorrangige Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L 132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.
Geltungsbereich 2:
Erweiterung der Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ in Papendorf.
Geltungsbereich 3:
Umwidmung einer Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.
Geltungsbereich 4:
Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich gewerblich genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove.
Gebietsabgrenzung:
Die Geltungsbereiche der 8. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend dem Übersichtsplan in der Anlage.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.
Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlage: Übersichtsplan
Papendorf, den 06.04.2023
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 17.04.2023
abzunehmen ab: 02.05.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 15.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes südlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Ortsteil Biestow/Straßenbahnhaltestelle Südblick) sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Entwicklungsflächen von Rostock an die L 132 schaffen.
Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Gebietsstruktur mit Wohnen (individueller Wohnungsbau und Mietwohnungsbau), altersgerechtem Wohnen, sozialen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen.
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 11 ha große Fläche und liegt westlich der L 132 sowie südlich und südöstlich der Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock (s. Anlage).
Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.
Papendorf, den 06.04.2023
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 17.04.2023
abzunehmen ab: 02.05.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel
Vom 17.04.2023 bis voraussichtlich zum 31.07.2023 erfolgt aufgrund einer Fahrbahnsanierung durch die Firma Groth & Co. Bauunternehmung GmbH aus Rostock eine Vollsperrung der Straße Alt Sievershagen im vorgenannten Bereich.
Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
FB Bauverwaltung
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).
Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.
Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.
In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich
a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.
FB Bauverwaltung
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
FB Bauverwaltung
Amt Warnow-West und amtsangehörige Gemeinden | |||
Bericht über die im Haushaltsjahr 2022 erhaltenen Zuwendungen | |||
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern | |||
Amt / Gemeinde | Zuwendungsgeber | Zuwendungshöhe | Zweck |
Amt Warnow-West | Spendenbox | 498,99 € | Umweltschutz |
Elmenhorst/Lichtenhagen | Bärbel Winkler | 250,00 € | Brandschutz |
Papendorf | – | – | – |
Stäbelow | Inge Boes | 100,00 € | Heimatpflege |
Pölchow | Peter und Ingeborg Hallier | 3.000,00 € | Sportförderung |
ABG Broderstorf | 750,00 € | Brandschutz | |
Kritzmow | – | – | – |
Lambrechtshagen | Autohaus Dethloff | 99,00 € | Brandschutz |
Ziesendorf | Georg Bahr | 250,50 € | Förderung Heimatgedanke |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Foyer des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 20.03.2023 bis zum 26.03.2023 zu jedermanns Einsicht aus.