Gemeinde Papendorf OT Sildemow – Vollsperrung der Straße nach Sildemow

Vom 29.03.2023, 7.00 Uhr bis voraussichtlich 05.05.2023, 16.00 Uhr erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Teterow eine Vollsperrung der Zufahrtsstraße nach Sildemow. Die Sperrung betrifft den Bereich von der Landesstraße bis zum Abzweig Alte Schwaaner Landstraße. Eine Umleitungsstrecke wird ausgewiesen.
Der Verkehr des Schülerbusses wird sichergestellt.

 

Gemeinde Kritzmow – Vollsperrung Heideweg Höhe Nummer 3 in 18198 Klein Stove

Am 30.03.2023, von 7.30 Uhr bis voraussichtlich 13.30 Uhr erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Firma Goldberger Tief- und Wasserbau GmbH aus Goldberg eine Vollsperrung des Heidewegs im vorgenannten Bereich.

Es werden dort Tiefbauarbeiten durchgeführt.

Bis an die Baustelle kann herangefahren werden. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

 

FB Bauverwaltung

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Stäbelow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Foyer des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 20.03.2023 bis zum 26.03.2023 zu jedermanns Einsicht aus.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Stäbelow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Informationsschreiben zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) zum 01.01.2022 bezugnehmend zur Erhebung von Gebühren zur Deckung und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände (WBV)

Den Gewässerunterhaltungsverbänden sind gesetzlich bestimmte Gewässereinzugs-gebiete zugewiesen, in denen sie arbeiten. Die Finanzierung der Gewässerunter-haltungsmaßnahmen erfolgt zweistufig.

Auf der ersten Stufe heben die WBV von den Mitgliedsgemeinden Beiträge, mit denen die gesetzliche Gewässerunterhaltung (§ 39 ff. WHG, § 62 LWaG) finanziert wird. Auf der zweiten Stufe legen die Gemeinden per Umlagesatzung die WBV-Beiträge auf die Flächeneigentümer, die einen Vorteil von der Gewässerunterhaltung haben, um. Diese Umlage orientiert sich an § 40 Abs.1 Satz 3 WHG: Umlage auf die Eigentümer im Einzugsgebiet; nach § 3 GUVG M-V ist die Heranziehung der Erbbauberechtigten u.a. möglich. Die Orientierung am Einzugsgebiet bleibt dabei erhalten.

Ab dem Jahr 2015 legte die oberste Wasserbehörde nach einem Urteil des OVG M-V verstärkt Augenmerk auf die richtige Gestaltung der Verbandsgrenzen. Diese haben sich an den natürlichen Einzugsgebietsgrenzen zu orientieren. Da aber die Computertechnik und die Datenlage damals noch nicht so gut war, hat der Gesetzgeber erlaubt, bis zum 31.12.2021 die Verbandsgrenzen auf diejenigen Flurstücksgrenzen zu legen, die der Grenze der Einzugsgebiete, die zum jeweiligen Verband gehören, an nächsten liegen (§ 1a Abs. 2 GUVG M-V).

So verliefen zwar die Verbandsgrenzen immer noch z.B. quer durch eine Kommune, aber jedes Flurstück lag immer nur in einem Verbandsgebiet. Wichtig ist, dass bei der Umlage von WBV-Beiträgen auf das jeweilige Flurstück nur der Beitrag des WBV umgelegt werden darf, in dessen Verbandsgebiet das jeweilige Flurstück lag. Ein Kommune durfte also nicht die Beiträge von zwei WBV addieren und dann alles auf die Flurstücke im Gemeindegebiet verteilen – sie musste sich zwei Umlagesatzungen für die zwei Verbandsbeiträge schaffen und dann getrennt nach WBV-Gebieten umlegen.

Nach den 31.12.2021 gehen dann die Verbandsgrenzen auf die genauen Einzugs-gebietsgrenzen zurück. Damit werden ab dem 01.01.2022 Flurstücke in zwei WBV oder in drei WBV liegen.

Das hat zur Folge, dass bei der Berechnung der Verbandsumlage für diese geschnit-tenen Flurstücke zwei oder drei Umlagesatzungen anzuwenden sind und für jeden einzelnen Verband ein Gebührenbescheid durch die Gemeinde erhoben wird.

 

Amt Warnow-West

Gemeinde Kritzmow – Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE KRITZMOW

Betrifft: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow

hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs v. 15.12.2022 (§ 3 (2) BauGB)

Der Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet wurde nach der öffentlichen Auslegung (06/2020) aktualisiert und überarbeitet. Dies betrifft i.W.

  • die Aktualisierung der Prognose zur Einwohnerentwicklung und zum Wohnungsbedarf
  • die Aktualisierung der Analyse potenziell verfügbarer Baulücken
  • die Neubestimmung des Planziels zur Wohnungsentwicklung bis 2035
  • die zusätzliche Darstellung einer Wohnbaufläche am Biestower Weg

Der überarbeitete Planentwurf v. 15.12.2022 sowie die zugehörige Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden im Zeitraum

vom 03.04.2023 bis einschließlich zum 03.05.2023 im Amt Warnow-West,

18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/bauleitplanungen und dem Button „Bauleitplanung der Gemeinden“ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung verfügbar.

Während der o.g. Auslegungsfrist können beim Amt Warnow-West schriftliche Stellungnahmen zu den Auslegungsunterlagen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kritzmow sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

A) Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung

  • Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem B-Plan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist
  • Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind

B) Verkehrsmengenprognose

  • Analyse der derzeitigen Verkehrsbelastung
  • Verkehrsmengenprognose für die Anbindung neuer Wohngebiete über das vorhandene Straßennetz (Biestower Weg, Stover Weg) an die Satower Straße (Planfall 0, Vergleichsgrundlage)
  • Verkehrsmengenprognose für die Anbindung neuer Wohngebiete über eine neue, nordöstliche Tangente an die Satower Straße in Höhe Tankstelle und für die Neuanbindung der Kreisstraße 41 (Schulweg) an die Satower Straße in Höhe Tankstelle (Planfall 1)
  • Differenzbetrachtung Planfall 1 – Planfall 0

C) Verkehrslärmprognose

  • Abschätzung der Verkehrslärmimmissionen für Planfall 1 (geplante Erweiterung des Verkehrsnetzes Kritzmow mit neuer Kreuzung Satower Straße in Höhe Tankstelle)

D) Arten- und naturschutzrechtliche Einschätzung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

  • Prüfung der potenziellen Betroffenheit geschützter Arten und Biotope durch die geplante Neuausweisung von Wohnbauflächen in den Ortsteilen Kritzmow, Groß Schwaß und Klein Schwaß
  • Vorabschätzung des Artenspektrums und der Wirkfaktoren bezüglich verfahrenskritischer Vorkommen geschützter Arten; Abschätzung des Konfliktpotenzials

E) Hydrologische Voruntersuchung zur Oberflächenwasserableitung

  • Ableitfähigkeit der planbetroffenen Vorfluter (Vorfluter 2/3 R im Bereich der Ortslage Groß Schwaß, Vorfluter V 2/2/10 R im zentr. Bereich der Ortslage Klein Schwaß, Vorfluter 13/1; 13/2 und 13 im südöstlichen Bereich der Ortslage Kritzmow)
  • Feststellung von Ausbauerfordernisse an den bestehenden Vorflutsystemen
  • Ermittlung des Flächenbedarfs für erforderliche Regenwasser-Rückhaltungsmaßnahmen

F) wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Landkreis Rostock (10.02.2020):

  • Hinweise zur Sicherung von Lärmschutzansprüchen der Anwohner
  • Anforderungen aufgrund der Lage des Plangebietes in der Trinkwasserschutzzone III

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (16.02.2016):

  • Bau- u. Bodendenkmale i. Plangebiet; Betroffenheit Wohnbaufläche Kl. Schwaß

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (03.02.2016):

  • Beschränkung des Ausgleichskonzeptes vornehmlich auf Landwirtschaftsflächen geringer Bonität
  • Berichtspflicht und Beachtung des Verschlechterungsverbotes gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie für Rotbäk, Zulauf Rotbäk, Huckstorfer Bach
  • Hinweis auf erteilte Anlagengenehmigungen nach BImSchG

Kritzmow, 02.03.2023

 

Leif Kaiser
Bürgermeister

ausgehängt am: 09.03.2023

abzunehmen ab: 24.03.2023                           Unterschrift, (Siegel)

 

abgenommen am: …………………..                          Unterschrift, (Siegel)

 

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Ziesendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 01.03.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Ziesendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Haushaltssatzung der Gemeinde Ziesendorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 80-028/2022-02 der Gemeindevertretung vom 01.03.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.994.400 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.972.600 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 21.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.943.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.859.500 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 84.400 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 93.600 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 450.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -357.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 194.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,36 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.908.573 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.926.515 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
6.250.594 EUR.

 

Kritzmow, den 01.03.2023                                                                                                               Witt
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 02.03.2023                                                                                                               Witt
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Stellenausschreibung Mitarbeiter/in (m/w/d) des Bauhofes der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen/eine

Mitarbeiter/in (m/w/d) des Bauhofes

 

Ihre Aufgaben:

  • Mäh- und Laubarbeiten
  • Baum- und Gehölzpflege
  • Instandhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wege und Plätzen
  • Installation der Beschilderung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätzen
  • Winterdienst
  • sonstige anfallende Arbeiten des Bauhofs

 

Wir erwarten:

  • Erfahrungen im Bereich Garten- und Grünpflege
  • Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Gartengeräten und Maschinen
  • Teamfähigkeit und bürgerfreundliches Auftreten
  • Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten (Winterdienst)
  • ein hohes Maß an Selbstverantwortung bei selbständiger Arbeitsweise und Belastbarkeit
  • Mitglied der freiwilligen Feuerwehr wäre wünschenswert
  • erforderlich ist die Führerscheinklasse B

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
  • eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 3 TVöD-VKA
  • eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
  • eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
  • 30 Urlaubstage im Jahr

Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit geweckt?  Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 31.03.2023, gerne auch per Mail (nur im PDF Format)

Amt Warnow-West
Frau Anette Schütt
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
a.schuett@warnow-west.de

Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anette Schütt unter 038207/633-21 oder a.schuett@warnow-west.de.

 

Kritzmow, 02.03.2023

 

Uwe Barten
Bürgermeister

Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/30-040/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/30-041/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2019

Haushaltssatzung der Gemeinde Papendorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 30-023/2022-01 der Gemeindevertretung vom 21.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.380.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.781.100 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -400.400 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.262.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.598.400 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -336.000 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 159.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.087.300 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -928.200 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 326.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.848.906 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
3.220.412 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
9.154.274 EUR.

 

Kritzmow, den 21.02.2023                                                                                                               Ahrens
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 27.02.2023                                                                                                               Ahrens
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Papendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Papendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Ziesendorf – 2. Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) in Ziesendorf, verbunden mit der Rücknahme von Wohnbauflächen in Fahrenholz, erforderlich.

In Ziesendorf (Geltungsbereich 1) betrifft die Änderung im Wesentlichen die Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zwischen den Straßen „Am Dorfteich“ (L13) und dem „Kiesweg“ mit einer Größe von rund 4,8 ha (siehe Übersichtsplan).

In Fahrenholz (Geltungsbereich 2) handelt es sich um rückwärtig an der „Alten Dorfstraße“ gelegene Flächen mit einer Größe von rund 3,5 ha (siehe Übersichtsplan).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister

 


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Gemeinde Ziesendorf – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ziesendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 den geänderten Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) gebilligt. Das Planungsziel besteht darin, die Flächen für die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten sowie von Mischgebieten planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan in der Anlage) liegt im Süden der Ortslage Ziesendorf. Es wird begrenzt durch die Straße „Am Dorfteich“ (L13) im Nordosten, durch landwirtschaftliche Flächen im Süden sowie durch Gehölzflächen und Grundstücke mit Wohnbebauung im „Kiesweg“ im Westen. Die Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 4,5 ha.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Begründung Umweltbericht Vorentwurf hier als PDF-Dokument

Gesamtplan Vorentwurf hier als PDF-Dokument

 

Einschränkung in der Pass- und Meldebehörde

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wegen krankheitsbedingter Ausfälle in der Pass- und Meldebehörde des Amtes, ist in der 7. Kalenderwoche (14.02.23 bis 17.02.2023) mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Amt Warnow-West

Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Weiterlesen Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat das Auslaufen des bestehenden Wegenutzungsvertrages Strom zum 07.07.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 28.07.2022 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom

Vermessungsbüro Möbius GbR – Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin; Stäbelow/Wilsen – Wilsen-Ausbau 2

Weiterlesen Vermessungsbüro Möbius GbR – Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin; Stäbelow/Wilsen – Wilsen-Ausbau 2

Gemeinde Kritzmow – Vollsperrung des Biestower Weges in 18198 Kritzmow

Der Biestower Weg in der Gemeinde Kritzmow ist für den Zeitraum der Baustelle 2. BA Satower Straße voll gesperrt. Das konkrete Fertigstellungsdatum für den 2. BA Satower Straße steht derzeit noch nicht fest.

Die Umleitungsstrecken müssen genutzt werden.

 

FB Bauverwaltung

Haushaltssatzung der Gemeinde Lambrechtshagen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 70-032/2022-01 der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.502.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.033.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -530.600 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.301.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.534.300 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -233.200 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 171.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.362.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -2.190.800 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 330.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.312.773 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
8.636.269 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
17.011.343 EUR.

 

Kritzmow, den 26.01.2023                                                                                                               Kutschke
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 01.02.2023                                                                                                               . Kutschke
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Kritzmow für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 60-046/2022-01 der Gemeindevertretung vom 24.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.343.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.334.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 8.500 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.127.600 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.011.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 116.500 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 202.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.023.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -1.821.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 512.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
275 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
375 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.877.295 EUR.
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
5.178.882 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
13.315.658 EUR.

 

Kritzmow, den 27.01.2023                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 30.01.2023                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Lambrechtshagen – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den in 1. Änderung befindlichen B-Plan Nr. 30

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in 1. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“

Die Gemeinde Lambrechtshagen erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S.1726) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt:

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den in 1. Änderung befindlichen B-Plan Nr. 30

Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 30; Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen- Mitte“, 1. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen-Mitte“ beschlossen.

Die Gemeinde strebt mit dem Aufstellungsverfahren an:

  1. den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ zu ändern.
  1. Planänderungsziele sind Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen zumMaß der baulichen Nutzung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Wohnbebauung
  • im Osten durch die Straße Alt Sievershagen
  • im Süden durch Wohnbebauung und
  • im Westen durch die Straße Steinfulgen.

Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 – 4/15 und 4/17 (alle Flur1 Gemarkung Sievershagen) und ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

Lambrechtshagen, den 06.01.2023

 

 

Robert Eschment

stellv. Bürgermeister                                                                         (Siegel)

 

 

 

___________________________________________________________________

 

Bekanntmachungsvermerk

 

 

ausgehängt am:         06.01.2023                             _________________________

abzunehmen ab:        23.01.2023                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

 

abgenommen am:      _________                              _________________________

Datum                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 24.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplans Nr. 28; Inkraftsetzung

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

 

Betrifft: Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 27.10.2022 den Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ tritt mit Ablauf des 04.01.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplans Nr. 28 nebst Begründung ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im südwestlichen Bereich der Ortslage Lambrechtshagen. Erschlossen wird er über die Bauernreihe. Der Planungsraum befindet sich zwischen bestehenden Wohnbebauungen im Norden, Osten und Westen angrenzend und südlichen Landwirtschaftsflächen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07. 2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 19.12.2022                                                                                                                                                                                                                                Holger Kutschke

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       21.12.2022

abzunehmen ab:      04.01.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18; Inkraftsetzung

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELMENHORST/LICHTENHAGEN

 

Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 01.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen tritt mit Ablauf des 10.02.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen nebst Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Das Plangebiet liegt in Lichtenhagen nördlich und westlich des Lütten Weges. Im Osten grenzt eine gewerbliche Fläche eines Getränkeherstellers an.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07. 2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 24.01.2023                                       Siegel                                                                            Uwe Barten
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       26.01.2023

abzunehmen ab:      10.02.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Pölchow für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 50-016/2022-01 der Gemeindevertretung vom 17.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.226.400 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.404.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -178.100 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.177.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.308.700 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -131.600 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 72.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 530.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -458.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 117.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 232.022 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
1.263.989 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
4.213.880 EUR.

 

Kritzmow, den 17.01.2023                                                                                                               Rautenberg

Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeisterin

 

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 23.01.2023                                                                                                               Rautenberg
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeisterin

 

Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“ – Gewässerschau 2023

Weiterlesen Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“ – Gewässerschau 2023

Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ – Geschässerschautermine 2023

Weiterlesen Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ – Geschässerschautermine 2023