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Vom 13.03.2024 bis voraussichtlich zum 17.05.2024 erfolgt aufgrund von Straßenbaumaßnahmen der Firma TEK GmbH aus Papendorf eine Vollsperrung der Straße „Alte Ziegelei“ und „Holzdamm“.

Bis an den Baubereich kann von beiden Seiten herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

Herr Dr. Christian Kliewe hat auf eigenen Wunsch den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Papendorf zum 18.02.2024 erklärt.

Für den frei gewordenen Sitz in der Gemeindevertretung gibt es keinen Nachfolger, da es keine nachrückende Person (Ersatzperson) des Wahlvorschlages der UL gibt, für die Herr Dr. Kliewe gewählt worden ist.

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

In Vorbereitung auf die Badesaison 2024 sind gemäß der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V) die Badegewässer zu bestimmen. Das Gesundheitsamt legt gemeinsam mit den Gemeinden des Landkreises die Badegewässer fest, wobei im Vorfeld die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

Die folgende Auflistung enthält die Badegewässer im Amtsbereich Warnow-West, die beständig in den Überwachungsplan des Gesundheitsamtes aufgenommen werden.

Die Überwachung erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen (5 x in der Saison vom 20.05. – 10.09.) und deren Analyse einschließlich der Bestimmung von Temperatur und pH-Wert. Des Weiteren erfolgt eine Sichttiefenmessung.

  • Ostseestrandabschnitt Elmenhorst, direkter Zugangsbereich am Parkplatz Strandweg (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen)
  • Sildemower See, Liegefläche an der Seestraße (Gemeinde Papendorf)
  • Erdkuhle Papendorf, Liegefläche gegenüber Abzweig Warnowkihr (Gemeinde Papendorf)

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich an das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock, Dammchaussee 30 a in 18209 Bad Doberan (Tel. 03843-755 53211, weitere Informationen auch unter www.landkreis-rostock.de) oder an das Amt Warnow-West, Schulweg 1 a in 18198 Kritzmow (Tel. 038207-63340) wenden.

Die Frist für das Vorbringen von etwaigen Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden endet am 28.02.2024.

Fachbereich Bauverwaltung

In der Gemeinde Stäbelow ist in diversen Straßenbereichen die Straßenbeleuchtung zum Teil ausgefallen oder komplett außer Betrieb.

Hiervon betroffen sind in Stäbelow, WG Lütt Eck, Vogelkirschenweg und Kindergartenweg sowie in Wilsen der Kritzmower Weg und die Häusler Reihe.

Die Prüfung der Anlagen hat ergeben, dass es sich um Kabelfehler handelt, die umfangreich lokalisiert und repariert werden müssen. Es ist ein zeitintensives Vorhaben, das zudem wetterabhängig ist. Die Reparatur erfolgt abschnittsweise nach Einmessung der Fehlerquellen.

Wir bitten um Verständnis.

FB Bauverwaltung

Gemeinde Papendorf – Bekanntmachung zur Baumaßnahme Einbau einer Löschwasserzisterne und damit verbundene Verkehrsraumeinschränkungen im Bereich Bushaltestelle/Buswendebereich In der Seekoppel in 18059 Sildemow

Im Zeitraum vom 05.02.2024, 7.00 Uhr bis voraussichtlich zum 29.03.2024, 16.00 Uhr kommt es aufgrund von Bauarbeiten der Firma EST Eggebrecht Straßen- und Tiefbau zu Verkehrsraumeinschränkungen des vorgenannten Bereiches.

Das Busunternehmen Rebus ist informiert und wird im Zeitraum der Winterferien (05.02.24 – 16.02.24) den Linienverkehr umleiten. Mit Beginn der Schulzeit (19.02.24) ist die Wendeschleife für Schul- und Linienverkehr wieder voll nutzbar.

FB Bauverwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Die bis zu diesem Zeitpunkt beantragten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Dokumentenart Gültigkeit unter 24 Jahren Bearbeitungszeit Preis
Personalausweis 6 Jahre ca. 3 Wochen 22,80 €
Reisepass 6 Jahre ca. 5 Wochen 37,50 €
Express-Reisepass 6 Jahre ca. 4-5 Tage 69,50 €

Wir bitten aufgrund der längeren Lieferzeiten um rechtzeitige Beantragung neuer Dokumente für Ihre Kinder.

Welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen, entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Amt Warnow-West
Ausweis-, Pass- und Meldewesen

Herr Kjeld Wiedenbeck hat den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Ziesendorf erklärt.

Für den frei gewordenen Sitz in der Gemeindevertretung gibt es keinen Nachfolger, da es keine nachrückende Person (Ersatzperson) des Wahlvorschlages der AKTIVE gibt.

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Im Zeitraum vom 06.11.2023 bis voraussichtlich zum 31.05.2024 kommt es aufgrund von Straßenbauarbeiten zu Nutzungseinschränkungen und größtenteils Vollsperrung der Gemeindestraße Alte Ziegelei in Papendorf.

Die Firma TEK Tief-, Erd- und Kulturbau GmbH Rostock realisiert in diesem Zeitraum im Auftrag der Gemeinde Papendorf das Bauvorhaben „Ausbau der Gemeindestraße Alte Ziegelei in Papendorf“. Die Sanierung umfasst die Erneuerung der Fahrbahn auf einer Länge von circa 200 m einschließlich des Gehweges entlang der Mauer des Landschaftsparks bis zur „Villa“ Papendorf. Zu dem Bauvorhaben gehört ebenfalls der Ausbau des Knotenpunktes Holzdamm / Bekegrund sowie die Instandsetzung der Fahrbahn unter der Eisenbahnüberführung Dorfstraße bis zur Einmündung „Am Schulwald“. Zusätzlich werden Entwässerungsanlagen hergestellt und eine Beleuchtungsanlage entlang des Gehweges errichtet.

Eine Umleitungstrecke wird ausgewiesen.

Für Fragen rund um das Bauvorhaben wenden Sie sich an:

Robert Gellert, Sachbearbeiter Bauverwaltung
Telefon: 038207 633-47
E-Mail: r.gellert@warnow-west.de

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

aufgrund der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 weisen wir darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz sechs Monate vor den Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Wahlvorschlagsträgern Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden darf.

Sie als mögliche Betroffene haben das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dieses nicht erneut zu tun, die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich, elektronisch oder persönlich im Amt Warnow-West, Ausweis-, Pass- und Meldebehörde, einzulegen.

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West oder Sie benutzen bequem die Onlinebeantragung unter www.amt-warnow-west.de.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter Tel.: 038207 633-62, -63 oder -64 oder per E-Mail unter meldewesen@warnow-west.de.

Ausweis-, Pass- und Meldebehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ziesendorf lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.

Ort: Technikstützpunkt Ziesendorfer Landbau-GbR in Fahrenholz, Wiesenkoppelkamp 1, 18059 Ziesendorf

Termin: 15.09.2023, 16:00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Ziesendorf gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Tagesordnung

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes
  4. Vorschlag zum neuen Pachtzeitraum
  5. Neuwahl des Vorstandes
  6. Bericht aus dem Revier

Detlev Elgeti
Jagdvorstand

Folgende Sache wurde am 22.06.2023 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32.92-60-2023
Funddatum: 22.06.2023
Aufbewahrung bis: 22.12.2023
Kategorie: Schlüsselbund
Beschreibung: Schlüsselbund mit 14 Schlüsseln und einem Schlüsselband
Fundort: Kritzmow, vor dem Amtsgebäude

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 22.12.2023 bei uns anzumelden.
Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

Amt Warnow-West
Fachbereich Bürgerdienste
Herr Gottschanderl
Schulweg 1A
18198 Kritzmow
Telefon: 038207 633 54
Fax: 038207 633 29
E-Mail: b.gottschanderl@warnow-west.de
Internet:https://www.amt-warnow-west.de

Nr.52/23 | 28.06.2023 | SBA HST | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund plant im Zuge der Sanierung der A 20 nördlich der Anschlussstelle Bad Doberan die Erneuerung der dahinterliegenden Landesstraße 13 (Landkreis Rostock). Der Zeitpunkt für die Sanierung des Streckenabschnittes wurde mit den Bautätigkeiten auf der A 20 abgestimmt, da die Zufahrten zur Anschlussstelle Bad Doberan in diesem Zeitraum eingeschränkt sind. Zudem sind in den Sommermonaten pro Tag rund 12 Prozent weniger Fahrzeuge (740) auf dem Streckenabschnitt unterwegs, auch gibt es keine größeren Auswirkungen auf den Schulbusverkehr.

Die Asphaltschicht auf dem circa 4,5 Kilometer langen Streckenabschnitt hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht und muss gewechselt werden, damit Griffigkeit und Fahrkomfort wieder den verkehrlichen Ansprüchen genügen. Zudem werden die bestehenden Bushaltestellen im Streckenabschnitt saniert.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 3. Juli, und dauern voraussichtlich bis Freitag den 25. August 2023. Betroffen ist die Landesstraße 13 zwischen der Anschlussstelle Bad Doberan zur A20 bis zum Kreisverkehr zur Landessstraße 10. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten unter Vollsperrung durchgeführt. Die Sperrung der Fahrbahn ist notwendig, weil der erforderliche Sicherheitsraum neben dem Einbaugerät (z.B. Asphaltfertiger) nicht genügend Platz zur Abwicklung des Verkehrs lässt.

Der Anliegerverkehr ist weiterhin mit Einschränkungen möglich. Die Baufirma wird alle direkt betroffenen Anwohner rechtzeitig über die zu erwartenden Einschränkungen informieren. Ebenso wurde die Baustelle so eingerichtet, dass der Schulbusverkehr die Baustelle bis einschließlich 14. Juli passieren kann.

Im ersten Bauabschnitt werden circa 400 Meter nördlich der Autobahnanschlussstelle erneuert. Anschließend werden die verbleibenden Abschnitte bis zum Kreisverkehr L 10 gebaut. Dabei wird die Abfahrt in Richtung Groß Bölkow in zwei unterschiedlichen Abschnitten gebaut, damit die Erreichbarkeit zur Landesstraße 131 sichergestellt ist. Zum Abschluss der Baumaßnahme bekommt die L 13 im Bereich der südlichen Autobahnanschlussstelle eine neue Asphaltschicht. Die Maßnahmen sind mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt, um doppelte Sperrungen im Bereich der Anschlussstelle Bad Doberan zu vermeiden.

Während der Arbeiten erfolgt die Umleitung auf die A 20 aus Richtung Bad Doberan über die L 10 nach Stäbelow zur Autobahnanschlussstelle Rostock-West und umgekehrt. Die Umleitung aus Ziesendorf auf die A 20 wird über L 132 nach Niendorf zur A 20 Anschlussstelle Rostock-Südstadt eingerichtet.

Für langsam fahrende Fahrzeuge wird der Verkehr zwischen Bad Doberan und Ziesendorf über die L 10 nach Kritzmow weiter über Groß Schwaß und Rostock auf die L 132 nach Niendorf und umgekehrt geführt.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine entsprechende Reiseplanung.

Bauablaufplan

Teilabschnitt 1 a – Brückenbauwerk A20 bis Abzweig Fahrenholz
03.07. bis 10.07. 2023

Teilabschnitt 1 b – Abzweig Fahrenholz bis L131 (Abzweig nach Groß Bölkow)
17.07. bis 27.07.2023

Teilabschnitt 2 – L131 bis L10 (Kreisverkehr Clausdorf)
28.07. bis 11.08.2023

Teilabschnitt 1 c – L13 A20 bis Brückenbauwerk A20
18.08. bis 25.08.2023

Herr Dieter Frahm hat auf eigenen Wunsch den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Pölchow zum 30.06.2023 erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Frahm auf Herrn Ronny Opitz übergegangen, da Herr Opitz die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der BIP ist.

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

28.06.2023

In der Zeit vom 19.06.2023 bis voraussichtlich zum 07.07.2023 kommt es an vier Arbeitstagen zur Vollsperrung des Steinbecker Weges Höhe Nummer 38.

Die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG aus Dummerstorf führt dort Arbeiten zur Herstellung eines Trink- und Schmutzwasserhausanschlusses durch.
Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

Im Zeitraum vom 23.06.2023, 7.00 Uhr bis voraussichtlich 05.07.2023, 19.00 Uhr kommt es aufgrund von Bauarbeiten der Firma Wiebe GmbH & Co. KG aus Achim zu einer zeitweiligen Vollsperrung des vorgenannten Bereiches.

Es werden dort Gleisbauarbeiten ausgeführt. Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 22
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen
Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023, den Bebauungsplan Nr. 22, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, als Satzung beschlossen und die dazugehörende Begründung gebilligt.

Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Der Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen tritt mit Ablauf des 14.06.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung des Bebauungsplans Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen nebst Begründung ab diesem Tag in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Daneben ist die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einschließlich der Begründung auch im Internet unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie unter https://www.amt-warnow-west.de/bauleitplanungen/ einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprühen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07.2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Elmenhorst/Lichtenhagen, 30.05.2023

Uwe Barten
Bürgermeister (Siegel)

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am: 30.05.2023

abzunehmen ab:   14.06.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:                       Unterschrift, Dienstsiegel

 

Bekanntmachungstafeln:
Gemeindezentrum, Hauptstraße 100 in Elmenhorst
Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen

Am 24.05.2023 von 7.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr erfolgt aufgrund von Kranarbeiten am BV Radhaus der Firma Warnowkran Kranservice GmbH aus Rostock eine Vollsperrung des Feldweges.

FB Bauverwaltung

Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Ziesendorf
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9
Gewerbegebiet Am Mühlenberg
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB1

Die Gemeinde Ziesendorf hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 9 – Gewerbegebiet Am Mühlenberg aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 ist beabsichtigt, auch Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5 zu überplanen.
Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 08.06.2022 durch die Gemeindevertretung gefasst. Das ca. 11,4 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 133/6, 133/8, 136/3, 137/2, 137/5, 222/1, 222/3, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf und wird begrenzt durch:

  • im Nordwesten: die Straße Am Mühlenberg
  • im Nordosten: Ackerfläche
  • im Südosten: Ackerfläche
  • im Südwesten: die Landesstraße L13

Die Flurstücke 133/8, 137/5 und 222/1, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen unterrichtet.

Die Vorentwürfe von Planzeichnung und Begründung sind während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow und im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/ (Bauleitplanung der Gemeinden/Ziesendorf) in der Zeit vom

25.05.2023 bis zum 25.06.2023

für die Öffentlichkeit einsehbar.
Jedermann kann bis zum 25.06.2023 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Ziesendorf (Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow) äußern.

Ziesendorf, 05.05.2023

Thomas Witt
Bürgermeister
________________________________
1 Baugesetzbuch

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         09.05.2023

abzunehmen ab:        24.05.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Bekanntmachungstafel in:
Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf

 

Öffentliche Bekanntmachung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft (JG) Stäbelow lädt hiermit zur Klärung einiger Fragen von allgemeinem Interesse zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein (§5 Abs. 1u.2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchst. B der Satzung der JG Stäbelow vom 29.05.2002)
 
Ort: Landfleischerei Magdeburg, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow

Termin: Donnerstag, 25.05.2023; 19:00 Uhr
 
Mitglied der Jagdgenossenschaft Stäbelow sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Stäbelow sofern ihre Grundfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bildet.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  2. Rechenschaftsbericht des alten Vorstandes
  3. Kassenbericht und Entlastung
  4. Wahl des Jagdvorstandes und namentliche Bekanntgabe der Mitglieder
  5. Verschiedenes

 
Im Auftrag des Vorstandes

Ralph Fähnrich
Jagdvorsteher