Gemeinde Kritzmow – Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des B-Plans Nr. 1 Weitenmoor
Amt Warnow-West
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Weitenmoor“
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in Ihrer Sitzung am 30.08.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.1 Weitenmoor ein drittes Mal zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans wird begrenzt:
– im Nordwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze an der Satower Straße
– im Nordosten und Südwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen B-Plans Nr.1
– im Südosten: durch einen Gehölzstreifen, Dauerkleingärten und Wohnbebauung am Seggenweg und am Stover Weg
(siehe Anlage 1 zum Beschluss)
- Planänderungsziele sind
a. Prüfung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung
b. ergänzende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, um die beabsichtigte maximal 2-geschossige Bebauung zu sichern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Kritzmow, ausgefertigt am 08.09.2022
Leif Kaiser
Bürgermeister (Siegel)
Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 14.09.2022
abzunehmen ab: 29.09.2022 Unterschrift, (Siegel)
abgenommen am: ………………….. Unterschrift, (Siegel)
Bekanntmachungstafeln: | |
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow | |
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str.2 in Klein Schwaß |