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Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ beschlossen.

Der etwa 1.050 m² große Geltungsbereich, östlich der Landesstraße 132 in der Ortslage Sandkrug, umfasst die Flurstücke 25/16 (teilw.) und 25/21 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Groß Stove. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der erfolgten Bebauung und Erschließung. Dazu soll eine ursprünglich als Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsstandort festgesetzte Teilfläche in die Gewerbegebietsfläche GE 1 der Ursprungsplanung einbezogen werden, um so die Bebauung mit einem Gewerbebetrieb zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 05.01.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.01.2022 bis zum 07.02.2022

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/. Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Papendorf, den 09.12.21

 

Herr Ahrens
Bürgermeister

 

Lageplan: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9b „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Begründung – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 1 – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 2 – hier als PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 36-5/21) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 37-5/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 83-16/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 84-16/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Folgende Sache wurde am 19.10.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/16-21

Funddatum:                            06.10.2021

Aufbewahrung bis:                 06.04.2022

Kategorie:                               Fahrrad

Beschreibung:                        Mountain-Bike, Marke: UNIVEGA, Typ: HAT-560; Größe: 40, Farbe: schwarz/weiß, mit Shimano-Gangschaltung

Fundort:                                  Wahrstorf

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
ab dem 22.11.2021 ist ein Besuch unseres Amtes nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zur Erledigung Ihrer Angelegenheiten in unserer Meldebehörde wenden Sie sich bitte an:
meldewesen@warnow-west.de
038207 63362
038207 63363
038207 63364

Für alle anderen Anliegen kontaktieren Sie bitte direkt die zuständigen Sachbearbeiter/innen oder unsere Zentrale unter
amt@warnow-west.de
038207 6330

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

§ 1       [Entgeltpflicht, Entgeltbefreiung]

Das Amt Warnow-West ist Träger der Warnowschule Papendorf sowie der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow (Amtsschulen). Die Nutzung der Räume und Sporthallen ist entgeltpflichtig und bezieht sich soweit nicht anders geregelt auf eine Zeitstunde mit 60 Minuten. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 60 Minuten.

Von der Zahlung eines Entgelts sind nachfolgend aufgeführte Nutzungen befreit:

– Unterricht, Schulsport sowie Veranstaltungen der Amtsschulen
– Sitzungen und eintrittsfreie Veranstaltungen der eingetragenen Schulvereine der
Amtsschulen
– Nutzungen durch eingetragene Vereine mit Sitz im Gebiet der Schuleinzugs-         bereiche der Amtsschulen für den Kinder-, Jugendsport und die Jugendfeuerwehren. Kinder-, Jugendsport und Jugendfeuerwehr bedeutet, dass alle Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zzgl. erforderlicher volljähriger Aufsichtspersonen bzw. Trainer.

Die Befreiungen gelten nicht, soweit die Vermietung für ein kostenpflichtiges Angebot im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs erfolgt. Hierfür werden jeweils 50% der nachfolgend aufgeführten Entgeltsätze erhoben.

Ab dem 01.01.2023 wird auf die Nutzungsentgelte die zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer erhoben.

 

§ 2       [Sporthalle Warnowschule Papendorf]

Für die Nutzung der Sporthalle der Warnowschule Papendorf, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 15,00 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 20,00 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je
    weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a) bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b) ab  der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

 

§ 3       [Sporthalle Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow]

Für die Nutzung der Sporthalle der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. Für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 13,50 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 15,50 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag.
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a)      bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b)      ab der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

Für die Nutzung der Sporthalle während der Schulferienzeiten in Mecklenburg-Vorpommern, erhöht sich das Nutzungsentgelt um jeweils 2,50 Euro je Zeitstunde.

 

§ 4       [Schulräume]

Für die Nutzung der Räume werden erhoben:

  1. Unterrichtsraum der Warnowschule Papendorf:
  2. a) pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  3. Unterrichtsraum der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow:
  4. a)      pro Zeitstunde 7,50 Euro
    b)      pro Tag 60,00 Euro
  5. Sportraum der Warnowschule Papendorf
  6. a)      pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  7. Aula der Warnowschule Papendorf
  8. a)      pro Zeitstunde 27,00 Euro
    b)      pro Tag 216,00 Euro

 

§ 5       [Antrag auf Entgeltherabsetzung oder Entgeltverzicht]

Auf schriftlichen Antrag kann der Schul- und Bauhofausschuss in begründeten Einzelfällen, welche im öffentlichen Interesse liegen, das Nutzungsentgelt herabsetzen oder auf eine Erhebung verzichten.

 

§ 6       [Inkrafttreten, Außerkrafttreten]

Diese Entgeltordnung ersetzt die Entgeltordnung vom 17.08.2018 und tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.11.2020

 

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Aufgrund eines Cyber-Angriffs auf einen IT-Dienstleister in Westmecklenburg ist aus Sicherheitsgründen das Landesnetz abgeschaltet worden. Dadurch ist die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde derzeit nicht arbeitsfähig. Wir haben keinen Zugriff auf Meldedaten und können auch keine Ausweis- und Passanträge aufnehmen.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Ihrem Besuch bei uns telefonisch unter 038207-6330.

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 79-12/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 80-12/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Jürgen Ahrens

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2017

An die Anwohner der
Rostocker Straße in der Gemeinde Pölchow
An der Ziegelei in der Gemeinde Pölchow
Holzdamm in der Gemeinde Papendorf

 

Sehr geehrte Anwohner/-innen,

nach einer langen Planungsphase und den umfangreichen Bemühungen zur Erlangung der notwendigen Fördermittel ist es nun soweit, dass der Neubau der dringend erforderlichen Sporthalle für die Warnowschule Papendorf starten kann.

Die Lage des Baufeldes hinter der Bahnunterführung in Papendorf erfordert es, dass große Baufahrzeuge und Transporte von großen Baumaterialien über die Rostocker Straße / An der Ziegelei / Holzdamm zum Baufeld fahren müssen. Die Durchfahrtshöhe der Bahnunterführung in Papendorf ist für diese Fahrzeuge leider nicht ausreichend.

Mit dem Baubeginn am 4. Oktober 2021 wird es deshalb zu einem zeitweise höheren Verkehrsaufkommen mit Baufahrzeugen im Rahmen der jeweiligen Bauabschnitte über diesen Straßenverlauf kommen.

Den beengten Verkehrsverhältnissen im Bereich An der Ziegelei / Holzdamm wird durch die Einrichtung einer temporären Verkehrsregelung Rechnung getragen. Um die Begegnung der großen Baufahrzeuge an den besonderen Engstellen dieses Straßenabschnittes zu unterbinden, wird eine Ampelregelung, die wochentags von Montag bis Freitag in Betrieb ist, installiert.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Juni 2023 vorgesehen.

Der für die Baumaßnahme verantwortliche Schul – und Bauhofausschuss des Amtes Warnow West ist während der Baumaßnahme Ihr Ansprechpartner. Verwenden Sie bitte zur Kontaktaufnahme die E-Mail Schulsporthalle@warnow-west.de Ihre Hinweise werden unverzüglich an die verantwortliche Bauleitung, die durch die aib Bauplanung Nord GmbH realisiert wird, weitergeleitet und in den regelmäßigen Baubesprechungen berücksichtigt.

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pölchow am Dienstag, den 28. September 2021, 19 Uhr im Gutshaus in Wahrstorf, Zum Gutshof 1 wird ein Vertreter des Schul- und Bauhofausschusses anwesend sein und für Informationen zur Verfügung stehen.

Mit diesem Projekt wird es den über 500 Schülern der Warnowschule Papendorf wieder ermöglicht, einen umfassenden und allen Anforderungen der modernen Schulbildung entsprechenden Sportunterricht durchzuführen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis für die während der Zeit der Baumaßnahme auftretenden Verkehrsbelastungen.

Ihr Schul- und Bauhofausschuss des Amtes Warnow-West

Wahl zum Deutschen Bundestag und
 zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 

am 26.09.2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

1. Die Gemeinde Name

Elmenhorst/Lichtenhagen

ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk:     2001

Wahlraum:      Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2002

Wahlraum:      Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2003

Wahlraum:      Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2004

Wahlraum:      Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

Weiterlesen Wahlbekanntmachung

  1. Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf
wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow (Zimmer 1.3, barrierefrei)  
(Ort der Einsichtnahme)

Weiterlesen Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 26. September 2021

Folgende Sache wurde am 19.08.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/15-21

Funddatum:                            19.08.2021

Aufbewahrung bis:                 19.02.2022

Kategorie:                               Sonstiges

Beschreibung:                        1 Schlüssel mit Ring

Fundort:                                  Kritzmow, Satower Straße, Gehweg Höhe Netto

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 30.07.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/13-21

Funddatum:                            29.07.2021

Aufbewahrung bis:                 29.01.2022

Kategorie:                                 Fahrrad

Beschreibung:                          28-er Damenfahrrad, Marke: KALKHOFF, Typ Comfort

Farbe: dunkelblau, mit Ständer u. Gepäckträger+Korb, nicht fahrbereit

Fundort:                                    Pölchow

 

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 29.01.2022 bei uns anzumelden.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

 

Amt Warnow-West

Fachbereich Bürgerdienste

Siegfried Fittkau

Schulweg 1A

18198 Kritzmow

Telefon:          038207 633 54

Fax:                 038207 633 29

E-Mail:                  s.fittkau@warnow-west.de

Internet:             https://www.amt-warnow-west.de

Folgende Sache wurde am 02.08.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/12-21

Funddatum:                            26.07.2021

Aufbewahrung bis:                26.01.2022

Kategorie:                               Fahrrad

Beschreibung:                        28-er Damenfahrrad, Marke: CALIFORNIA,

Farbe: schwarz/lilametallic, mit Ständer u. Gepäckträger, nicht fahrbereit

Fundort:                                  Pölchow

 

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 26.01.2022 bei uns anzumelden.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

 

Amt Warnow-West

Fachbereich Bürgerdienste

Siegfried Fittkau

Schulweg 1A

18198 Kritzmow

Telefon:          038207 633 54

Fax:                 038207 633 29

E-Mail:                  s.fittkau@warnow-west.de

Internet:             http://www.amt-warnow-west.de

Folgende Sache wurde am 15.07.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/11-21
Funddatum:                            27.06.2021
Aufbewahrung bis:                 27.12.2021
Kategorie:                               Fahrrad
Beschreibung:                        26-er Damen-E-Bike, Marke: ATURA Classic, Rahmen-Nr. M18A002300, Farbe: dunkelblaumetallic, mit Ständer u. Gepäckträger, fahrbereit, jedoch ohne Akku
Fundort:                                  Kritzmow

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 08.07.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/09-21

Funddatum:                            23.06.2021

Aufbewahrung bis:                 23.12.2021

Kategorie:                               Fahrrad

Beschreibung:                        26-er Damen-E-Bike, Marke: Rex, Farbe: grau,

mit Ständer, Gepäckträger, fahrbereit

Fundort:                                  Lambrechtshagen

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 07.06.2021 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/07-21
Funddatum:                            06.06.2021
Aufbewahrung bis:                 06.12.2021
Kategorie:                               Sonstiges
Beschreibung:                        1 Handy Marke iPhone 6, mit Hülle und Hotelkarte De Medici
Fundort:                                  Sievershagen (Parkplatz ESSO Tankstelle)

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 72-12/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 73-12/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 36-7/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 37-7/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 09.06.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Ziesendorf – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 36-8/21) und die Entlastung der Bürgermeisterin (Nr. 37-8/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 15.06.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

Weiterlesen Gemeinde Pölchow – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 34-8/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 35-8/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Stäbelow – Jahresabschluss 2017