Haushaltssatzung des Amtes Warnow-West für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 10-035/2022 des Amtsausschusses vom 17.11.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.380.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.775.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -395.000 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 6.190.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 6.370.300 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -259.000 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 45.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 173.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -128.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 15,17 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 60,9375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.502,17 EUR je Schüler.

Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf

Die Umlage für die Grundschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.185,98 EUR je Schüler.

Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.254,90 EUR je Schüler.

Die Umlage für die Schulartübergreifende Maßnahme Schulsporthalle wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 127,73 EUR je Schüler.

Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 762.395 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.531.237 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.852.444 EUR.

 

Kritzmow, den 17.11.2022                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 15.12.2022                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Amtsvorsteher

 

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Jahresabschluss 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019
(VO/FV/20-035/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/20-036/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Jahresabschluss 2019

Haushaltssatzung der Gemeinde Stäbelow für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 40-014/2022-01 der Gemeindevertretung vom 07.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.614.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.954.300 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -339.600 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.510.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.599.000 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -88.600 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 64.800 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 885.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -820.200 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 251.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,27 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.768.989 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
6.206.323 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
10.054.142 EUR.

 

Kritzmow, den 07.12.2022                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 15.12.2022                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Vermessungsingenieur Andreas Golnik – Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin – Wilsen Flur 1 Flurstück 6/5

Weiterlesen Vermessungsingenieur Andreas Golnik – Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin – Wilsen Flur 1 Flurstück 6/5

Gemeinde Stäbelow – Jahresabschluss 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/40-017/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/40-018/2022) gemäß
§ 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner-Bull
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Stäbelow – Jahresabschluss 2019

Kirchengemeinde Lichtenhagen – 1. Änderung zur Friedhofsgebührenordnung vom 30.09.2020

Weiterlesen Kirchengemeinde Lichtenhagen – 1. Änderung zur Friedhofsgebührenordnung vom 30.09.2020

Gemeinde Ziesendorf – Jahresabschluss 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/80-001/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/80-002/2022) gemäß
§ 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt

Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Flurordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Auslegung und Ladung zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse

Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2018

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (VO/FV/70-012/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (VO/FV/70-011/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 27.10.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Holger Kutschke
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2018

Bodenordnungsverfahren Dummerstorf Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Wertermittlungsergebnisse

Weiterlesen Bodenordnungsverfahren Dummerstorf Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Wertermittlungsergebnisse

Erste Änderung der Geschäftsordnung Gemeinde Papendorf

Die Gemeindevertretung Papendorf ändert mit Beschluss vom 20.09.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde vom 11.12.2015 wie folgt:

§ 1 Sitzungen der Gemeindevertretung

Absatz (1)
Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Absatz (3)
Grundlage für die Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit und der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen.

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, die Sitzungsunterlagen in Papierform statt elektronisch zu erhalten. Dies ist schriftlich beim Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West zu beantragen.

 

Die Änderung tritt am 01.10.2022 in Kraft.

 

Papendorf, 20. September 2022

 

Jürgen Ahrens
Bürgermeister

 

Golnik & Partner – Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Weiterlesen Golnik & Partner – Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 19.09.2022 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 11.01.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 2/19. Jahrgang vom 14.02.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 20.12.2011, veröffentlicht am 22.12.2011 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 08.01.2013, veröffentlicht am 09.01.2013 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 03.02.2015, veröffentlicht am 10.02.2015 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 29.11.2016, veröffentlicht am 05.12.2016 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West vom 01.12.2019, veröffentlicht in der korrigierten Fassung am 04.03.2020 auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen des Amtes,

wird wie folgt geändert:

  1. 3 Absatz 1 d) 2. Punkt wird wie folgt neu gefasst:
    – Der Schul- und Bauhofausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des Schulträgers, der Sporthalle Warnowschule und des Bauhofes, soweit diese nicht dem Amtsvorsteher oder der Schule übertragen worden sind.
  1. In § 4 wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
    (2) Der Amtsvorsteher trifft Entscheidungen nach § 134 Abs. 2 Satz 3 KV M-V i.V.m. § 22 Abs. 4 KV M-V über:
    1. die Genehmigung von Verträgen des Amtes mit Mitgliedern des Amtsausschusses und dessen Ausschüssen – gleiches gilt entsprechend für Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die genannten Personen vertreten werden -, die auf einmalige und wiederkehrende Leistungen gerichtet sind bis zum Gesamtwert von 25.000 Euro;
    2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall bis zur Wertgrenze von 25.000 Euro;
    3. die Verfügung über Amtsvermögen, über
  • die entgeltliche Veräußerung beweglicher Sachen bis 15.000 Euro;
  • Schenkungen bis 2.500 Euro;
  • die Aufnahme von Krediten durch das Amt im Rahmen des Haushaltsplanes bis zur Wertgrenze von 1.000.000 Euro
  • die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachtertätigkeit, Studien u. ä. unterhalb der EU-Schwellenwerte. In Amtsschulangelegenheiten trifft der Amtsvorsteher die Entscheidungen über Vergaben, soweit diese nicht im Rahmen der Selbstbewirtschaftung der Amtsschule übertragen wurden.
  1. In § 4 wird der Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
    (3) Dem Amtsvorsteher werden die Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen übertragen, soweit diese nicht im Rahmen der Selbstbewirtschaftung der Amtsschule übertragen wurden. Weiterhin entschiedet der Amtsvorsteher über die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen.
  1. In § 4 wird der Absatz 4 wie folgt neu gefasst:
    (4) Dem Amtsvorsteher werden die Befugnisse der obersten Dienstbehörde gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 KV M-V übertragen. Die Besetzung von Stellen der Fachbereichsleitung obliegt weiterhin dem Amtsausschuss.
  1. In § 9 Abs. 1 wird nach dem ersten Punkt ein weiterer Punkt eingefügt:
  • Verwaltungsakte über die Rubrik „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“

 

Artikel 2 

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

 

Kritzmow, 26.10.2022

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die obige Amtszeit gewählt.

Gesucht werden in der

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen   5

Gemeinde Kritzmow                                 4

Gemeinde Lambrechtshagen                  3

Gemeinde Papendorf                                3

Gemeinde Pölchow                                    1

Gemeinde Stäbelow                                   2

Gemeinde Ziesendorf                                2

Weiterlesen Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Kirchengemeinde Parktentin – Friedhofsgebührenordnung vom 18.08.2022

Weiterlesen Kirchengemeinde Parktentin – Friedhofsgebührenordnung vom 18.08.2022

Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2022 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.

Weiterlesen Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Nutzungs- und Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Gemeindezentrum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

§ 1
Zweck der Einrichtung

Das Gemeindezentrum in Elmenhorst, Gewerbeallee 45, ist eine öffentliche Einrichtung zur Förderung des kommunalen, sozialen und kulturellen Lebens der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und dient gleichzeitig einer effektiven wirtschaftlichen Nutzung dieser kommunalen Immobilie.

 

§ 2
Geltungsbereich

Zur öffentlichen Nutzung stehen folgende Räume zur Verfügung:

Gemeinderaum  1                                      61,15 m²

Gemeinderaum 2                                      50,90 m²

Gemeinderaum 3                                     60,50 m²

kleiner Saal                                              144,50 m²

großer Saal                                             329,00 m²

Die Inanspruchnahme der Räume schließt die Mitnutzung des Flurbereiches, der Sanitärräume, des Parkplatzes und in den Sälen die Benutzung des Beamers mit ein.

 

§ 3
Zweckbestimmung

(1) Das Gemeindezentrum wird durch die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse sowie den Fraktionen der Gemeindevertretung

(2) Es soll außerdem den Einwohnern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen als Kommunikationsstätte dienen sowie zur Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens

(3) Die Vermietung der Räume soll zur Deckung der finanziellen Aufwendungen für die Unterhaltung der Räume Zu diesem Zweck kann die Vergabe auch an Auswärtige sowie kommerzielle Nutzer erfolgen.

(4) Eine dauerhafte Überlassung einzelner der unter § 2 bezeichneten Räume im Rahmen eines befristeten Mietvertrages ist nicht ausgeschlossen. Der zu vereinbarende Mietpreis richtet sich in diesem Fall nicht nach den unter § 6 aufgeführten Entgelten.

 

§ 4
Hausrecht

Der Bürgermeister übt das Hausrecht aus. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen.

 

§ 5
Vergabe

(1) Die Vergabe der Räume erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm

(2) Die Überlassung der Räume erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Eine Überlassung der Räume an Dritte ist dem Nutzer nicht gestattet.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der beantragten Räume und damit auf den Abschluss eines Vertrages besteht

(4) Ein Antrag auf Überlassung der Räume ist spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin zu Nicht fristgemäß gestellte Anträge müssen nicht berücksichtigt werden.

(5) Sollten an einem Termin mehrere Interessenten dieselben Räume nutzen wollen, so ist allein entscheidend, wer zuerst einen Antrag

 

§ 6
Nutzungsentgelt

(1) Die Gemeinde erhebt für die Nutzung der unter 2 bezeichneten Räume ein Nutzungsentgelt.

(2) Das Nutzungsentgelt beträgt:

Das Entgelt beträgt je Nutzung montags bis freitags 15:00 Uhr:

Raum 1-3                    je           75,00 EUR
(max. 24 Std.)

kleiner Saal     bis 3 Std.           75,00 EUR
über 3 Std.       150,00 EUR
(max. 24 Std.)

großer Saal       bis 3 Std.         105,00 EUR
über 3 Std.       250,00 EUR
(max. 24 Std.)

Das Entgelt beträgt je Nutzung am Wochenende von Freitag 15:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr:

Raum 1-3                    je         200,00 EUR
kleiner Saal                             350,00 EUR
großer Saal                             550,00 EUR

Sofern die Überlassung eine umsatzsteuerpflichte Leistung darstellt, wird zusätzlich die
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben.

(3) Das Nutzungsentgelt ist spätestens bis zu dem im Nutzungsvertrag genannten Fälligkeitstermin auf das dort benannte Konto zu entrichten.

(4) Auf Antrag kann durch Entscheidung des Bürgermeisters eine Befreiung von der Entgeltpflicht erteilt werden. Voraussetzung ist, dass keine finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen vorliegen, den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde ein regelmäßiges wiederkehrendes Freizeitangebot unterbreitet wird und ein örtlicher oder sachlicher Bezug zur Gemeinde besteht.

Die Befreiung von der Entgeltpflicht kann maximal 4 Stunden wöchentlich betragen. Ein Anspruch auf Überlassung eines Raumes besteht erst nach Abschluss eines Nutzungsvertrages.

Mit dem Antrag sind der Zweck des jeweiligen Überlassungsgrundes und der Bezug zur Gemeinde anzugeben.

(5) Für Fraktionssitzungen der Fraktionen der Gemeindevertretung wird kein Entgelt erhoben.

 

§ 7
Haftung

Im Nutzungsvertrag ist den Nutzern die Haftung für Schäden welche aufgrund der Nutzung entstehen, im gesetzlich möglichen Rahmen zu übertragen.

 

§ 8
Hausordnung

(1) Die Hausordnung regelt den bestimmungsgemäßen Umgang mit den Räumen des Gemeindezentrums sowie mit deren Ausstattung und Zubehör. Sie soll die wesentlichen Regeln in einer den Nutzern verständlichen Weise

(2) Die Hausordnung wird vom Bürgermeister erstellt.

(3) Die Nutzer sind im Nutzungsvertrag zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten. Sie ist im Eingangsbereich des Gebäudes auszuhängen.

 

§ 9
Gewerbeausübung

In den überlassenen Räumen ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen und die Aufnahme von Bestellungen nur mit der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde gestattet.

 

§ 10
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelung Nutzung- und Entgeltordnung des Gemeindezentrums Elmenhorst vom 01.07.2017 außer Kraft.

 

Kritzmow, 29.09.2022

 

 

Gemeinde Kritzmow – Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des B-Plans Nr. 1 Weitenmoor

Amt Warnow-West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Weitenmoor“

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in Ihrer Sitzung am 30.08.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.1 Weitenmoor ein drittes Mal zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans wird begrenzt:
    – im Nordwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze an der Satower Straße
    – im Nordosten und Südwesten: durch die Plangeltungsbereichsgrenze des rechtskräftigen B-Plans Nr.1
    – im Südosten: durch einen Gehölzstreifen, Dauerkleingärten und Wohnbebauung am Seggenweg und am Stover Weg
    (siehe Anlage 1 zum Beschluss)

 

  1. Planänderungsziele sind
    a. Prüfung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung
    b. ergänzende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, um die beabsichtigte maximal 2-geschossige Bebauung zu sichern.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Kritzmow, ausgefertigt am 08.09.2022

 

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                                                        (Siegel)

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am: 14.09.2022

 

abzunehmen ab: 29.09.2022                             Unterschrift, (Siegel)

 

 

 

 

 

 

abgenommen am: …………………..                          Unterschrift, (Siegel)

 

 

 

Bekanntmachungstafeln:
  Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
  Feuerwehrgebäude, Wilsener Str.2 in Klein Schwaß

Gemeinde Kritzmow – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen B-Plans Nr. 1

Amt Warnow-West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Sicherung der Bauleitplanung der Gemeinde Kritzmow

Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre der Gemeinde Kritzmow für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 30.08.2022 folgende Satzung über eine Veränderungssperre für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor beschlossen:

Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Kritzmow für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor

Die Gemeinde Kritzmow erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S.674) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt:

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Änderungsbereich des in 3. Änderung befindlichen B-Plans Nr. 1

Golnik & Partner – Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Weiterlesen Golnik & Partner – Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Kritzmow

Der frei gewordene Sitz in der Gemeindevertretung ist auf Frau Sandra Müller übergegangen. Frau Müller ist die nachrückende Person (nächste Ersatzperson) des Wahlvorschlages der FWG, auf den der verstorbene Gemeindevertreter Manfred Raddatz gewählt worden ist.

07. September 2022

 

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Weiterlesen Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Kritzmow

Öffentliche Bekanntmachung zum Bau eines straßenbegleitenden Radwegs von Schwaan nach Ziesenorf

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung zum Bau eines straßenbegleitenden Radwegs von Schwaan nach Ziesenorf

Gemeinde Lambrechtshagen – Stellplatzsatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat am 23.06.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/Lambrechtshagen/ eingesehen werden.

 

 

Lambrechtshagen, den 15.08.2022                                                     Holger Kutschke

Bürgermeister

 

 Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Stellplatzsatzung

Gemeinde Kritzmow – Stellplatzsatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow 

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat am 24.05.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/kritzmow/ eingesehen werden.

 

 

Kritzmow, den 18.08.2022                                                                   Leif Kaiser

Bürgermeister

 

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Stellplatzsatzung

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Stellplatzsatzung

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 

 

Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ 

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift               gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern  

Die Gemeindevertretung hat am 18.05.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.

 

Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/elmenhorst-lichtenhagen/ eingesehen werden.

 

Kritzmow, den 16.08.2022                                                           Uwe Barten

Bürgermeister

 

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Stellplatzsatzung

Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin in Kritzmow Stover Weg 1 a


Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin in Kritzmow Stover Weg 1 a

Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2022 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erlassen:

 

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 05.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 5/19. Jahrgang vom 16.05.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 02.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 29.01.2015, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 29.01.2015 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 26.09.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 26.09.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow (Korrektur) vom 03.12.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 05.03.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 Hauptausschuss wird in Absatz 2 folgender 3. Satz eingefügt:

Weiterhin obliegen dem Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses mit den Aufgabengebieten

  • Finanz- und Haushaltswesen
  • Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben

 

  1. In § 5 Ausschüsse wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
  • Auf der Grundlage des § 36 KV M-V werden folgende Ausschüsse gebildet:
Name Aufgabengebiet Zusammensetzung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt F-Planung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch- und Tiefbau, Straßenangelegenheiten, Umwelt und Natur, Landschaftsschutz, Kleingartenanlagen, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 7 Mitglieder
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Betreuung der Vorschul- und Schuleinrichtungen, Kulturförderung, Sportentwicklung, Jugendförderung, Fremdenverkehr, Sozialwesen, Seniorenbetreuung 7 Mitglieder

Für die Mitglieder der Ausschüsse werden keine Stellvertreter gewählt. Neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden.

 

  1. In § 8 Öffentliche Bekanntmachungen wird in Absatz 1 nach dem ersten Punkt ein weiterer Punkt eingefügt:
  • Verwaltungsakte über die Rubrik „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Kritzmow, 07.07.2022

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister