Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die obige Amtszeit gewählt.

Gesucht werden in der

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen   5

Gemeinde Kritzmow                                 4

Gemeinde Lambrechtshagen                  3

Gemeinde Papendorf                                3

Gemeinde Pölchow                                    1

Gemeinde Stäbelow                                   2

Gemeinde Ziesendorf                                2

Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und am 01. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen/Richter, Rechtsanwältinnen/
Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen/ Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusst- sein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn die oder der Angeklagte aufgrund ihres/seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.

Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.

Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf die / den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessentinnen und Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich bitte bis zum 23.12.2022 beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow.

Bewerbungsformulare sind im Amt Warnow-West, im Zimmer 2.14 erhältlich oder können von der Internetseite des Amtes unter www.amt-warnow-west.de herunter geladen werden.

Bei Fragen oder zur Abgabe ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im Amt, Frau Seidel, Zimmer 2.14, Telefon: 038207/63314 oder per Mail r.seidel@warnow-west.de.

Für die Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen sind die Jugendhilfeausschüsse zuständig.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an den

Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
SG JHPI/HHPI
Am Wall 3 – 5
18273 Güstrow

 

Kritzmow, 06.10.2022

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) – hier als PDF-Dokument