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Landkreis Rostock – Bekanntmachung

Der Landrat des Landkreises Rostock
als untere Straßenaufsichtsbehörde

Bekanntmachung


Ankündigung der Teileinziehung einer Teilfläche der Verlängerung der
öffentlichen Straße „Eichenweg“ in 18059 Sildemow, Gemeinde Papendorf
Gemarkung Sildemow, Flur 3, Flurstück 17


Die Gemeinde Papendorf als Träger der Straßenbaulast der oben genannten öffentlichen Straße hat gern. § 9 Abs. (2) des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf vom 28.11.2019 (Beschluss- Nr. 16-2/19) den Antrag gestellt, dass eine Teilfläche der Straße eingezogen werden soll. Der betreffende Wegbereich ist das Verbindungswegestück zwischen der Straße „Am Schloßpark“ und „Gutshof‘. Die Teileinziehung umfasst das – Verbot für Fahrzeuge aller Art, Radfahrer und Fußgänger frei-.

Die Gemeinde begründet die Teileinziehung der Teilfläche damit, das der benannte
Wegbereich zu keiner Zeit als Straße hergestellt oder ausgebaut wurde und sich in
einem schlechten Zustand befindet. Objektiv betrachtet hat dieser Wegbereich keine
Funktion im Verkehrsnetz der Gemeinde. Künftig soll der Weg nicht mehr mit Fahrzeugen befahren werden sondern ausschließlich als Geh- und Radweg dienen. Die hier benannte Teilfläche ist rein formell Teil der öffentlichen Straße „Eichenweg“.

Der Landrat des Landkreises Rostock als untere Straßenaufsichtsbehörde gibt bekannt, dass der Plan der einzuziehenden öffentlichen Straße während der allgemeinen Dienstzeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Warnow West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow vom 17.02.2020 bis zum 17.03.2020 zur Einsicht ausliegt.

Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Amtsverwaltung
des Amtes Warnow West, Schulweg 1 a in 18198 Kritzmow einzulegen.