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Jagdgenossenschaft Kritzmow

Gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Kritzmow gibt der Jagdvorstand die auf der am 23.7.2018 stattgefundenen ordentlichen Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse bekannt:

Beschluß I:
Dem Kassenverwalter und der Kassenführung wird für den Zeitraum 01.08.2013 bis Jagdjahr 2018/19 einstimmig Entlastung erteilt.

Beschluß II:
Dem Jagdvorstand wird für den Zeitraum 01.08.2013 bis Jagdjahr 2018/19 einstimmig Entlastung erteilt.

Beschluß III:
Gemäß Genossenschaftsbeschluß vom 27.09.2011 ist der Reinertrag der Jagdpacht auf dem Konto der Jagdgenossenschaft zu verwahren.
Der seit dem aufgelaufene Reinertrag, einschließlich Jagdpacht des Jahres 2018/2019 wird nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt.
Der Vorstand wird beauftragt und bevollmächtigt, den Reinertrag an Vereine/Einrichtungen in der Gemeinde Kritzmow als Spende zu übergeben, sowie die Realisierung von Strategien zur Vermeidung von Wildunfällen im Gebiet der Jagdgenossenschaft durchzuführen.
Der Vorstand kann dabei nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Vereine und Einrichtungen usw. eine Spende erhalten und in welcher Höhe die jeweilige Spende sein soll. Er kann ebenfalls einen Verwendungszweck bestimmen.
Ein Betrag in Höhe von ca. 1.000 € soll auf dem Konto der Jagdgenossenschaft verbleiben.
Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen.

Beschluß IV:
Die Genossenschaftsversammlung beschließt, dass die ab dem Pachtjahr 2019/20 eingehenden Pachten nicht ausgezahlt werden und auf dem Konto der Jagdgenossenschaft verbleiben. Lediglich Pflichtzahlungen und u.ä. können vom Konto entnommen werden.
Über wie Verwendung dieser Beträge wird die nächste stattfindende ordentliche Genossenschaftsversammlung entscheiden.
Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen.

 

Kritzmow, den 23.7.2018, gez. Christopher Beese, Jagdvorsteher