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Gemeinde Ziesendorf – Widmungsverfügung

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße: Eichenstraße

2. Lagebezeichnung:  Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstücke 81/27, 80/19, 79/11, 181/45, 181/50, 83/4 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ziesendorf, „Küstersumpf“)

3. Festsetzung

3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V

3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a

3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Ziesendorf

3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt:
Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung mit dem Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 26.03.2012

Bauer
Bürgermeister

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