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– Einladung –

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft (JG) Stäbelow lädt hiermit zur Klärung einiger Fragen von allgemeinem Interesse zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein (§ 5 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Buchst. b der Satzung der JG Stäbelow vom 29.05.2002).

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Information der EURAWASSER Nord GmbH über die Trinkwasserqualität des Jahres 2011im Amt Warnow-West

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Information der EURAWASSER Nord GmbH über die Trinkwasserqualität des Jahres 2011im Amt Warnow-West (Fremdwasserbezug)

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Information über ein laufendes Vergabeverfahren

Auftragnehmer

Name des beauftragten Unternehmens:  
Sitz:  

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Festsetzung des kommunalen Anteils in der Gemeinde Papendorf für die Betreuung in der Kindertagesstätte ab dem 01.01.2012

In der Gemeinde Papendorf wurde laut Beschlussfassung vom 12.04.2012 der kommunale Anteil wie folgt festgelegt:

Betreuung in der Kindertagesstätte

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Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße: Hechtgraben

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Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Lagebezeichnung:  Fußweg vom Wohngebiet Hechtgraben zur Satower Straße ( L 10)       Gemarkung Kritzmow, Flur 1, Flurstück 6/6, 7/17, 2/66, 2/46

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Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße: Dorfplatz

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Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße: Eichenstraße

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Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße: An der Friedenseiche

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Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße: Zum Fahrenholzer Holz

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