Gemeinde Pölchow – Widmungsverfügung Fußweg „Zum Großen Teich“
Widmungsverfügung
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
1. Name der Straße: Fußweg vom Wohngebiet „Zum Großen Teich“ zum „Zum Gutshof“
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Wahrstorf, Flur 2, Flurstück 32/6 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Pölchow „Gutshof Wahrstorf“)
3. Festsetzung
3.1 Klassifizierung: Gemeindestraße (Fußweg) gemäß § 3 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
3.2: Funktion: Fußweg gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V
3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Pölchow
3.4. Widmungsverfügung:
Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Fußgängerverkehr
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung mit dem Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
15.05.2014
Schenka
Bürgermeister
Übersichtskarte