Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr. 30
Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Lambrechtshagen
Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“
der Gemeinde Lambrechtshagen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 12.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ gemäß § 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung und der Nachverdichtung und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 befindet sich im nördlichen Bereich der Ortslage Sievershagen, westlich der Straße Steinfulgen und östlich der Straße Alt Sievershagen. Nördlich und südlich grenzt das Plangebiet an die bebauten Grundstücke der Ortslage an (s. Anlage).
Zielsetzung ist die Schaffung von Baugrundstücken für eine Einfamilienhausbebauung.
Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet am
08.01.2019 um 18:00 Uhr
eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindezentrum, Allershäger Str. 1a, 18069 Lambrechtshagen, statt.
Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Kritzmow, 11.12.2018
G Matthies
1. stellv. Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 12.12.2018
abzunehmen ab: 09.01.2019 ____________________
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: …………… ____________________
Unterschrift, Dienstsiegel
Anlage: Lageplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ der Gemeinde Lambrechtshagen