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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2017.
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

I.

  1. Straßenbezeichnung: Flurstück (Wegfläche) zwischen den Grundstücken Hauptstraße 37 und Hauptstraße 38 in Elmenhorst
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Elmenhorst, Flur 1, Flurstück 150
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a Abgehend von der Hauptstraße (L12) bis zum Beginn der Privatwegefläche
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow erhoben werden.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 10.07.2017

Dr. W. Schulz
1. stellv. Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte

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