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Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 29.06.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet „Oberhagen“ gem.

  • 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes

Nr. 11 der Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert werden, um eine bessere Ausnutzung des derzeit mit einem großen Wohn-/ Scheunengebäude bebauten Grundstücks zu ermöglichen (s. Übersichtsplan in der Anlage). Es ist die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern auf dem ca. 2.700 m² großen Grundstück geplant. Eines dieser Häuser wird als Ersatzbau voraussichtlich vorab im Rahmen der aktuell rechtskräftigen 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 errichtet. Die Mindestgröße soll auf 500 m² festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den östlichen Teilbereich des Baufeldes 11 der Ursprungsplanung über den B-Plan Nr. 10 an der Ganterstrat (Planstraße F), der als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde (Flurstück 34/37, Flur 4, Gemarkung Elmenhorst – s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Harbrecht

Bürgermeister

Kritzmow, 25.07.2017

 

Anlage Bekanntmachung Übersichtsplan: https://www.amt-warnow-west.de/aww/index.php/anlage-bekanntmachung-uebersichtsplan-2/

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

1.Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der von der Gemeindevertretung am 30.03.2017 gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen im Zeitraum vom 11.08.2017 bis einschließlich zum 11.09.2017 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planänderung betrifft Flächen in Elmenhorst und in Lichtenhagen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 unberücksichtigt bleiben können.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung F-Plan

Bekanntmachung
der Gemeindewahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Deutschen Bundestag

 

am 24. September 2017

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für
die Wahlbezirke der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf
wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.15 (barrierefrei)  
(Ort der Einsichtnahme)

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Weiterlesen Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl 2017

Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2017.
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

I.

  1. Straßenbezeichnung: Flurstück (Wegfläche) zwischen den Grundstücken Hauptstraße 37 und Hauptstraße 38 in Elmenhorst
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Elmenhorst, Flur 1, Flurstück 150
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a Abgehend von der Hauptstraße (L12) bis zum Beginn der Privatwegefläche
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 2 – 1. Änderung
Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 13.10.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und der Entwurf der Begründung haben vom 22.12.2016 bis zum 23.01.2017 und vom 30.03.2017 bis zum 02.05.2017 öffentlich ausgelegen. Durch Berücksichtigung von Anregungen wurde der Entwurf geändert und liegt mit der Begründung

vom 21.07.2017 bis zum 21.08.2017Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 2; 1. Änderung