Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Lambrechtshagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in öffentlicher Sitzung am 18.06.2020 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der zurzeit geltenden Fassung die Neubenennung einer Straße beschlossen.
Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2020 allgemein bekannt gegeben.
Festsetzung:
Für den Bereich des B-Plangebietes Nr. 30 „Alt Sievershagen-Mitte“ in Sievershagen soll die Straße den Namen
„Eschenhof“
erhalten.
Hinweis:
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Kritzmow, den 01.07.2020
Kutschke
Bürgermeister