Öffentliche Auslegung 3. Änderung des B-Plan Nr. 1 „Weitenmoor“
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Öffentliche Auslegung 3. Änderung des B-Plan Nr. 1 „Weitenmoor“
Digitale Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (VO/FV/50-101/2025) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 (VO/FV/50-100/2025) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 08.09.2025 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Sven Rathjens
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Lambrechtshagen soll geändert werden. Ziel der Änderung ist eine Erhöhung der zulässigen Bauhöhe in den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten südlich der Gemeindestraße ‚Bauernreihe‘ und östlich des Pfarrgrundstücks in Lambrechtshagen.
Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 und die Begründung dazu werden in der Zeit
vom 17.09.2025 bis zum 30.09.2025
im Internet unter https://www.amt-warnow-west.de/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten der Bauverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (j.haufschild@warnow-west.de) , können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Kritzmow, den 28.08.2025
R. Eschment
1. stellv. Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 01.09.2025
abzunehmen ab: 16.09.2025
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am:
Unterschrift, Dienstsiegel
