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In dem Zeitraum vom 09.10.2023 bis voraussichtlich zum 20.10.2023 kommt es für eine Woche zur Vollsperrung des Sievershäger Weges in Höhe Nummer 13 A.

Die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG aus Dummerstorf führt dort Arbeiten zur Herstellung eines Schmutzwasserkanals durch.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Lambrechtshagen
Wohngebiet „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“
gemäß § 13a BauGB

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in der Sitzung am 22.06.2023 den die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren in der aktuellen Fassung beschlossen.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Südosten der Ortslage Sievershagen und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 1,2 ha. Er erstreckt sich in der Gemarkung Sievershagen auf die Flurstücke 25/6 (tlw.), 50/08, 50/10, 50/12, 51/8, 51/9, 51/24, 51/26, 51/28, 51/30, 51/32, 51/33, 51/34, 51/38, 51/39, 51/40, 51/41, 51/42, 51/43, 51/44, 51/45, 73/8, 74/4, 74/5 (tlw.), 74/6, 74/7 (tlw.), 75/20 (tlw.), 75/21 (tlw.), 75/22 (tlw.), 75/23, 75/24 (tlw.), 77/16 (tlw.), 77/18 (tlw.) und 80/18 (tlw.) der Flur 1.

Vorliegend soll das Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Lambrechtshagen, den 15.09.2023
(Siegel)
Der Bürgermeister
H. Kutschke

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs
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ausgehängt am: 29.09.2023
abzunehmen ab: 14.10.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen

Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 20.1, 1. Änderung „Am Ostseestrand“

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern hat gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 3 K 476/19 OVG in dem Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.08.2022 für Recht erkannt:

  • Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 für das Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst wird für unwirksam erklärt.

Gemäß § 47 Abs. 5 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Der ursprüngliche räumliche Geltungsbereich der vom Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 Wohngebiet „Am Ostseestrand“ umfasst die Erweiterung des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 20.1 um die Flurstücke 173, 174, 175, 184, 185 und Teile des Flurstücks 147.

Im beigefügten Übersichtsplan ist der ursprüngliche Geltungsbereich der für unwirksam erklärten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 Wohngebiet „Am Ostseestrand“ dargestellt.

Elmenhorst/Lichtenhagen
(Siegel)
Uwe Barten
Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

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ausgehängt am: 29.09.2023
abzunehmen ab: 14.10.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Bekanntmachungstafeln:

X Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in Elmenhorst
X Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Kritzmow
Veröffentlichung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 24

Gewerbegebiet an der Feuerwehr

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 29.08.2023 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet An der Feuerwehr und den Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 71, 72, 79 (teilw.) und 80/8 (teilw.) Flur 1 der Gemarkung Kritzmow. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Nordosten: durch die Plangeltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungs-pläne Nr. 20 (Mischgebiet Am Karauschensoll) und Nr. 15 (Wohngebiet Pingels Teich) mit der Straße Zanderweg;
  • im Südosten: durch vorhandene Wohnbebauung an der Satower Straße;
  • im Südwesten: durch Grünzug an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Stäbelow;
  • im Nordwesten: durch den Plangeltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 23 (Feuerwehr am Zanderweg) und Ackerfläche.

2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet An der Feuerwehr, dessen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023

über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene und unter https://amt-warnow-west.de/Bauleitplanung für jedermann einsehbar. Die Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist auch im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten der Bauverwaltung öffentlich einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
A) zu den Belangen des Immissionsschutzes (Schutzgut Mensch menschliche Gesundheit):
a. Umweltbericht (23.06.2023, Dipl.-Ing. Babette Lebahn)
b. Schalltechnische Untersuchung (25.11.2022, UmweltPlan GmbH Stralsund)
c. Stellungnahmen
– Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock am 05.08.22
B) zu den Belangen von betroffenen Schutzgebieten (Schutzgüter Flora, Fauna, Landschaft):
a. Umweltbericht (23.06.2023, Dipl.-Ing. Babette Lebahn)
b. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (23.06.2023, Dipl.-Ing. (FH) Brit Schoppmeyer)
c. Stellungnahmen:
– Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock am 17.08.22
C) zu den Belangen der Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft
a. Umweltbericht (23.06.2023, Dipl.-Ing. Babette Lebahn)
b. Stellungnahmen:
– Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock am 01.08.22
– Untere Wasserbehörde des Landkreises Rostock am 01.08.22
– Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung am 18.08.22
– Wasser- und Bodenverband Warnow-Beke am 15.07.22
– StALU MM am 04.08.22
D) zu den Belangen der Schutzgüter Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
a. Umweltbericht (23.06.2023, Dipl.-Ing. Babette Lebahn)
b. Stellungnahmen:
– Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rostock am 20.07.22

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zu den Entwürfen vorgebracht werden. Die Äußerungen sind elektronisch zu übermitteln, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet An der Feuerwehr unberücksichtigt bleiben können.

Leif Kaiser
Bürgermeister Kritzmow, 14.09.2023

ausgehängt am: 15.09.2023

abzunehmen ab: 30.09.2023

Bekanntmachungstafeln:
Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow
Feuerwehrgebäude, Wilsener Str. 2 in Klein Schwaß

Anlagen:

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

aufgrund der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 weisen wir darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz sechs Monate vor den Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Wahlvorschlagsträgern Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden darf.

Sie als mögliche Betroffene haben das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dieses nicht erneut zu tun, die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich, elektronisch oder persönlich im Amt Warnow-West, Ausweis-, Pass- und Meldebehörde, einzulegen.

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West oder Sie benutzen bequem die Onlinebeantragung unter www.amt-warnow-west.de.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter Tel.: 038207 633-62, -63 oder -64 oder per E-Mail unter meldewesen@warnow-west.de.

Ausweis-, Pass- und Meldebehörde

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Wohngebiet „Ostseeblick“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in der Sitzung am 06.07.2023 den die Aufstellung des Bebauungsplans „Ostseeblick“ beschlossen.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Norden der Ortslage Elmenhorst und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 4,3 ha. Er erstreckt sich in der Gemarkung Elmenhorst auf die Flurstücke 164und 165 (tlw.) der Flur 1.
Der Geltungsbereich umfasst die Bereiche nördlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Hauptstraße und der Zufahrtsstraße zur Rinderstallanlage, östliche die vorhandene Wohnbebauung und den Wohnmobilstellplatz, südlich der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Kühlung und reicht im Osten bis zur Pappelreihe.

Elmenhorst/Lichtenhagen, den 01.09.2023
(Siegel)
Uwe Barten
Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 01.09.2023
abzunehmen ab: 16.09.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (ohne Maßstab)

Bekanntmachungstafeln:
Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in Elmenhorst
Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/60-082/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/60-083/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in seiner Sitzung am 29.08.2023 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.