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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Kritzmow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 24.01.2023 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Foyer des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 30.01.2023 bis zum 05.02.2023 zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Kritzmow, den 27.01.2023

 

Leif Kaiser

Bürgermeister