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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Lesefassung Hebesatzsatzung

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
(Hebesatz – Satzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen)

Die Lesefassung berücksichtigt die

a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen) vom 25.11.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 12/18. Jahrgang vom 13.12.2010, in Kraft getreten am 01.01.2011.

b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 13.12.2012 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 17.12.2012, in Kraft getreten am 01.01.2013.

c) Zweite Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.06.2016 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 01.09.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017.

 

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen erhebt

  1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
  2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 280 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
  2. Gewerbesteuer 325 v.H.

 

 § 3 Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2017 und Folgejahre.

 

 § 4 Inkrafttreten