Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden des Amtes Warnow-West zur Bildung von Wahlvorständen anlässlich der Landratswahl am 6. September 2020
Zur Bildung der Wahlvorstände bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin nicht Mitglied sein.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Durch das Amt Warnow-West erhalten Sie im Rahmen einer Schulung eine Einführung in Ihre Tätigkeit.
Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:
Wahlvorsteher/in 35,00 EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in,
stellv. Schriftführer/in und Beisitzer 25,00 EUR
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 21.06.2020 im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow oder per Fax an 038207/63329 bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de ein.
Kritzmow, 09.06.2020
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter