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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 die geänderten Entwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst und der dazugehörenden Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
  3. Die Entwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst und der dazugehörenden Begründung liegen

vom 28.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie unter https://amt-warnow-west.de/Bauleitplanung einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst unberücksichtigt bleiben.