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Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 06.06.2023 die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:

Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf vom 21.11.2000, zuletzt geändert am 09.03.2010, wird wie folgt geändert:

§ 1 Nr. 2 – Steuergegenstand erhält folgende Fassung:
„Hunde, die als gefährlich im Sinne des § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) – in der jeweils gültigen Fassung – gelten, werden gesondert besteuert.“

Artikel 2
Die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Papendorf, den 06.06.2023

Jürgen Ahrens

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 23.05.2023 die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kritzmow erlassen:

Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kritzmow vom 21.11.2000, zuletzt geändert am 22.02.2011, wird wie folgt geändert:

§ 1 Nr. 2 – Steuergegenstand erhält folgende Fassung:
„Hunde, die als gefährlich im Sinne des § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung –
HundehVO M-V) – in der jeweils gültigen Fassung – gelten, werden gesondert besteuert.“

Artikel 2
Die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kritzmow
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Kritzmow, den 23.05.2023

Leif Kaiser
Bürgermeister

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07.06.2023 die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ziesendorf erlassen:

Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ziesendorf vom 21.11.2000, zuletzt geändert am 15.03.2010, wird wie folgt geändert:

§ 1 Nr. 2 – Steuergegenstand erhält folgende Fassung:

„Hunde, die als gefährlich im Sinne des § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) – in der jeweils gültigen Fassung – gelten, werden gesondert besteuert.“

Artikel 2
Die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ziesendorf
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Ziesendorf, den 07.06.2023

Thomas Witt
Bürgermeister

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 25.05.2023 die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:

Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 12.01.2001, zuletzt geändert am 09.03.2010, wird wie folgt geändert:

§ 1 Nr. 2 – Steuergegenstand erhält folgende Fassung:
„Hunde, die als gefährlich im Sinne des § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) – in der jeweils gültigen Fassung – gelten, werden gesondert besteuert.“

Artikel 2
Die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lambrechtshagen tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Lambrechtshagen, den 25.05.2023

Holger Kutschke
Bürgermeister

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 01.06.2023 die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen erlassen:

Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen vom 21.11.2000,
zuletzt geändert am 14.12.2006, wird wie folgt geändert:

§ 1 Nr. 2 – Steuergegenstand erhält folgende Fassung:

„Hunde, die als gefährlich im Sinne des § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung –
HundehVO M-V) – in der jeweils gültigen Fassung – gelten, werden gesondert besteuert.“

Artikel 2
Die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Elmenhorst/ Lichtenhagen, den 01.06.2023

Uwe Barten
Bürgermeister

Folgende Sache wurde am 22.06.2023 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32.92-60-2023
Funddatum: 22.06.2023
Aufbewahrung bis: 22.12.2023
Kategorie: Schlüsselbund
Beschreibung: Schlüsselbund mit 14 Schlüsseln und einem Schlüsselband
Fundort: Kritzmow, vor dem Amtsgebäude

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 22.12.2023 bei uns anzumelden.
Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

Amt Warnow-West
Fachbereich Bürgerdienste
Herr Gottschanderl
Schulweg 1A
18198 Kritzmow
Telefon: 038207 633 54
Fax: 038207 633 29
E-Mail: b.gottschanderl@warnow-west.de
Internet:https://www.amt-warnow-west.de

Nr.52/23 | 28.06.2023 | SBA HST | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund plant im Zuge der Sanierung der A 20 nördlich der Anschlussstelle Bad Doberan die Erneuerung der dahinterliegenden Landesstraße 13 (Landkreis Rostock). Der Zeitpunkt für die Sanierung des Streckenabschnittes wurde mit den Bautätigkeiten auf der A 20 abgestimmt, da die Zufahrten zur Anschlussstelle Bad Doberan in diesem Zeitraum eingeschränkt sind. Zudem sind in den Sommermonaten pro Tag rund 12 Prozent weniger Fahrzeuge (740) auf dem Streckenabschnitt unterwegs, auch gibt es keine größeren Auswirkungen auf den Schulbusverkehr.

Die Asphaltschicht auf dem circa 4,5 Kilometer langen Streckenabschnitt hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht und muss gewechselt werden, damit Griffigkeit und Fahrkomfort wieder den verkehrlichen Ansprüchen genügen. Zudem werden die bestehenden Bushaltestellen im Streckenabschnitt saniert.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 3. Juli, und dauern voraussichtlich bis Freitag den 25. August 2023. Betroffen ist die Landesstraße 13 zwischen der Anschlussstelle Bad Doberan zur A20 bis zum Kreisverkehr zur Landessstraße 10. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten unter Vollsperrung durchgeführt. Die Sperrung der Fahrbahn ist notwendig, weil der erforderliche Sicherheitsraum neben dem Einbaugerät (z.B. Asphaltfertiger) nicht genügend Platz zur Abwicklung des Verkehrs lässt.

Der Anliegerverkehr ist weiterhin mit Einschränkungen möglich. Die Baufirma wird alle direkt betroffenen Anwohner rechtzeitig über die zu erwartenden Einschränkungen informieren. Ebenso wurde die Baustelle so eingerichtet, dass der Schulbusverkehr die Baustelle bis einschließlich 14. Juli passieren kann.

Im ersten Bauabschnitt werden circa 400 Meter nördlich der Autobahnanschlussstelle erneuert. Anschließend werden die verbleibenden Abschnitte bis zum Kreisverkehr L 10 gebaut. Dabei wird die Abfahrt in Richtung Groß Bölkow in zwei unterschiedlichen Abschnitten gebaut, damit die Erreichbarkeit zur Landesstraße 131 sichergestellt ist. Zum Abschluss der Baumaßnahme bekommt die L 13 im Bereich der südlichen Autobahnanschlussstelle eine neue Asphaltschicht. Die Maßnahmen sind mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt, um doppelte Sperrungen im Bereich der Anschlussstelle Bad Doberan zu vermeiden.

Während der Arbeiten erfolgt die Umleitung auf die A 20 aus Richtung Bad Doberan über die L 10 nach Stäbelow zur Autobahnanschlussstelle Rostock-West und umgekehrt. Die Umleitung aus Ziesendorf auf die A 20 wird über L 132 nach Niendorf zur A 20 Anschlussstelle Rostock-Südstadt eingerichtet.

Für langsam fahrende Fahrzeuge wird der Verkehr zwischen Bad Doberan und Ziesendorf über die L 10 nach Kritzmow weiter über Groß Schwaß und Rostock auf die L 132 nach Niendorf und umgekehrt geführt.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine entsprechende Reiseplanung.

Bauablaufplan

Teilabschnitt 1 a – Brückenbauwerk A20 bis Abzweig Fahrenholz
03.07. bis 10.07. 2023

Teilabschnitt 1 b – Abzweig Fahrenholz bis L131 (Abzweig nach Groß Bölkow)
17.07. bis 27.07.2023

Teilabschnitt 2 – L131 bis L10 (Kreisverkehr Clausdorf)
28.07. bis 11.08.2023

Teilabschnitt 1 c – L13 A20 bis Brückenbauwerk A20
18.08. bis 25.08.2023

Herr Dieter Frahm hat auf eigenen Wunsch den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Pölchow zum 30.06.2023 erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Frahm auf Herrn Ronny Opitz übergegangen, da Herr Opitz die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der BIP ist.

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

28.06.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/70-046/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/70-047/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Holger Kutschke
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“

FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes südlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Entwicklungsflächen von Rostock-Biestow an die L 132 schaffen.
Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Gebietsstruktur mit individuellem Wohnungsbau und Mietwohnungsbau, altersgerechtem Wohnen, sozialen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen.
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 15 ha große Fläche und liegt westlich der L 132 sowie südlich und südöstlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock (s. Anlage).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 06.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 mit dazugehöriger Begründung

vom 03.07.2023 bis zum 04.08.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und kann eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West einsehbar. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Papendorf, den 15.06.2023

Der Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 16.06.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abzunehmen ab: 01.07.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/80-039/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/80-040/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in seiner Sitzung am 07.06.2023 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

In der Zeit vom 19.06.2023 bis voraussichtlich zum 07.07.2023 kommt es an vier Arbeitstagen zur Vollsperrung des Steinbecker Weges Höhe Nummer 38.

Die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG aus Dummerstorf führt dort Arbeiten zur Herstellung eines Trink- und Schmutzwasserhausanschlusses durch.
Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

Im Zeitraum vom 23.06.2023, 7.00 Uhr bis voraussichtlich 05.07.2023, 19.00 Uhr kommt es aufgrund von Bauarbeiten der Firma Wiebe GmbH & Co. KG aus Achim zu einer zeitweiligen Vollsperrung des vorgenannten Bereiches.

Es werden dort Gleisbauarbeiten ausgeführt. Bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 die geänderten Entwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst und der dazugehörenden Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
  3. Die Entwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst und der dazugehörenden Begründung liegen

vom 28.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie unter https://amt-warnow-west.de/Bauleitplanung einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst unberücksichtigt bleiben.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/30-069/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/30-070/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in seiner Sitzung am 06.06.2023 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Jürgen Ahrens
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.06.2023.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Straßenbezeichnung: Flurstück (Wegfläche) zwischen Dorfstraße Höhe Buswendebereich und Grundstück Amtsschule in Papendorf
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Papendorf, Flur 3, Flurstück 88
  3. Festsetzung

3.1 Klassifizierung:             Die Straße ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4 StrWG- M-V

3.2: Funktion:                      Sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4 StrWG-M-V. Abgehend von der Dorfstraße bis zum Beginn der Privatwegefläche Amtsschule

3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Papendorf

3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Fußgängerverkehr, Radverkehr, Rettungsfahrzeuge frei, Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, erhoben werden.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

 

Datum: 06.06.2023
Ahrens / Bürgermeister

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