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Folgende Sache wurde am 28.05.2018 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/09-18

Funddatum:                            28.05.2018

Aufbewahrung bis:                 28.11.2018

Kategorie:                               Sonstiges

Beschreibung:                        1 Schlüssel-Set mit 7 Werkzeugen (Ring- und Imbussschlüssel)

Fundort:                                  Ort Kritzmow

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow


1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Karauschensoll“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2017 beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.

Der Änderungsbereich liegt in Kritzmow südwestlich des Netto-Marktes und nordöstlich der Gemeindestraße Am Karauschensoll.

Die Planänderung dient der Errichtung eines Filialgebäudes der Ostseesparkasse Rostock und der vorhabenbezogenen Ordnung der Verkehrs- und Zufahrtsverhältnisse.

Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 06.06.2018 bis 06.07.2018 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

 

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ eingestellt.

Kritzmow, 11.05.2018

L. Kaiser
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:      14.05.2018

abzunehmen ab:      28.05.2018

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Bekanntmachung der Entwurfsplanung

Der Landkreis Rostock hat der Gemeinde Kritzmow die Entwurfsplanung für den 6. BA des Ausbaus der Kreisstraße DBR K12, Fahrbahn und Radweg zwischen Friedrichshöhe und Klein Schwaß, zur Verfügung gestellt und bittet um Bekanntmachung. Die Planung liegt vom

Donnerstag, den 17.05.2018 bis Freitag, den 29.06.2018

im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, Zi. 0.11, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zur vorliegenden Entwurfsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Weiterlesen Ausbau der DBR K 12 Fahrbahn und Radweg zwischen Friedrichshöhe und Klein Schwaß, 6. Bauabschnitt

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht wurden nach der öffentlichen Auslegung vom August / September 2017 geändert.

Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen deshalb vom

25.05.2018 bis einschließlich zum 25.06.2018

im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1.Änderung F-Plan 2004, erneute öffentliche Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 03.05.2018 einen weiteren Beschluss über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Dieser Vorschlag liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 14.05.2018 bis 20.05.2018 zu jedermanns Einsicht aus.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung einer weiteren Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 2 – 1. Änderung Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 13.10.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und der Entwurf der Begründung haben vom 22.12.2016 bis zum 23.01.2017, vom 30.03.2017 bis zum 02.05.2017 und vom 21.07.2017 bis zum 21.08.2017 öffentlich ausgelegen. Durch Berücksichtigung von Anregungen wurde der Entwurf geändert und liegt mit der Begründung

vom 04.05.2018 bis zum 04.06.2018

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der nachstehenden Dienst- und Öffnungszeiten erneut öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 2; 1. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 1.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 16.04.2018 bis 22.04.2018 zu jedermanns Einsicht aus.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

1. Grundsätze

1.1. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen fördert auf Antrag in der Gemeinde ansässige Vereine im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel durch Gewährung von Zuschüssen auf Basis von entsprechenden Zuwendungsbescheiden. Hierdurch soll das soziale, sportliche und kulturelle Leben in der Gemeinde unterstützt werden. Ausgenommen sind Vereine, die politische Ziele verfolgen.

1.2. Vereine, die ihren Sitz nicht im Gemeindegebiet haben, in diesem aber tätig sind, können ebenfalls einen Antrag nach dieser Richtlinie stellen, werden aber nachrangig behandelt.

1.3. Die Möglichkeit der Förderung ist begrenzt auf eine Zuschusszahlung für einzelne Maßnahmen/Projekte oder zur Mitfinanzierung laufender Kosten des Vereins. Weiterhin können auch Mittel zur Finanzierung von Nutzungsentgelten kommunaler Liegenschaften im Amtsgebiet ausgereicht werden. Eine Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht ist hierbei zwingend.

1.4. Die Förderungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Auch wiederholte Förderungen in der Vergangenheit oder eine haushaltsmäßige Bereitstellung begründen diesen nicht.

1.5. Von dieser Richtlinie abweichende Entscheidungen bedürfen, auch im Einzelfall, eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

 

2. Förderungsmöglichkeiten

2.1. Vorrangig werden Leistungen für die Bereiche der Jugend- und Sportförderung sowie der Kultur- und Seniorenarbeit gewährt.

2.2. Eine Zuschusszahlung für einzelne Maßnahmen/Projekte, wie auch zur Mitfinanzierung laufender Kosten ist nur möglich, wenn eine angemessene Beteiligung des Vereins über Eigenmittel, Spenden oder Zuwendungen Dritter erfolgt. Eine Angemessenheit ist nicht vorhanden, wenn der gemeindliche Anteil über 50% der Gesamtkosten liegen soll. Aus einer Angemessenheit heraus kann kein Anspruch auf die volle Förderung des Zuschussbedarfs hergeleitet werden.

2.3. Ausgaben für gastronomische Betreuung, Präsente und Blumen sind nicht förderfähig.

2.4. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Verein mit der Abrechnung einer Maßnahme oder für laufende Kosten im Rückstand ist. Der Rückstand ergibt sich aus dem Ablauf der im Zuwendungsbescheid benannten Abrechnungsfrist.

 

3. Antragstellung, Mittelgewährung

3.1. Die Beantragung für das Folgejahr ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars bis zum 30. Juni beim Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow einzureichen. Sie erfolgt durch den Verein (Zuschussempfänger), nicht durch deren Sparten oder Untergruppen.

3.2. Der Zuschusszweck ist detailliert zu beschreiben und der Bedarf an Unterstützung schlüssig aufzuzeigen. Den Anträgen ist ein Nachweis über die Finanz- und Kassenverhältnisse beizufügen. Bei eingetragenen Vereinen ist ergänzend darzulegen, inwiefern mit der Maßnahme oder den entstehenden laufenden Kosten dem Vereinszweck entsprochen wird.

3.3. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales berät vor der Haushaltsplanung für das Folgejahr über die Anträge und empfiehlt eine davon abhängige Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf.

3.4. In begründeten Einzelfällen, kann der Zuschussempfänger bis zu sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eine abweichende Mittelverwendung beantragen. Eine Verwendung für den geänderten Zweck ist nur mit geändertem Zuwendungsbescheid zulässig.

3.5. Die Zuschusszahlung erfolgt in der Regel vor Beginn der Maßnahme, kann aber auf Antrag auch nach der Durchführung erfolgen. Für laufende Kosten erfolgt die Zahlung im jeweiligen Kalenderjahr.

3.6. Zur Auszahlung der Förderung ist ein Konto des Vereins zu benennen. Eine Auszahlung auf ein Privatkonto erfolgt nur ausnahmsweise bei nicht rechtsfähigen Vereinen, soweit kein gemeinsames Konto vorhanden ist.

3.7. Die Förderung als Finanzierung von Nutzungsentgelten kommunaler Liegenschaften im Amtsgebiet kann an Stelle einer Auszahlung auch über eine Verrechnung erfolgen.

 

4. Mittelverwendung, Abrechnung

4.1. Der gewährte Zuschuss darf nur für den im Zuwendungsbescheid vorgegebenen Zweck verwendet werden. Eine hiervon abweichende Verwendung, auch in Teilen, berechtigt die Gemeinde zur sofortigen Rückförderung des gesamten Zuschusses und sanktioniert eine erneute Förderung des Vereins in den kommenden fünf Jahren. Dieses gilt auch, wenn falsche Angaben zur Zahlung der Zuwendung geführt haben.

4.2. Nicht benötigte Zuwendungen sind zurückzuzahlen. Der Zuwendungsbescheid benennt hierfür eine Frist.

4.3. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis binnen der im Zuwendungsbescheid benannten Frist beim Amt Warnow-West einzureichen. Dieser enthält einen kurzen Sachbericht über Verlauf und Ergebnis der Maßnahme sowie einen zahlenmäßigen Nachweis, der die Gesamtkosten, aufgeteilt in Einnahmen und Ausgaben darstellt und die Originalbelege in Höhe des Förderbetrages beinhaltet.

4.4. Bei der Mitfinanzierung laufender Kosten ist für den jeweiligen Zahlungsgrund eine Jahresabrechnung binnen der im Zuwendungsbescheid benannten Frist beim Amt Warnow-West einzureichen. Die Abrechnung listet unter Beifügung der Originalbelege und möglicher erforderlicher Erläuterungen auf, welche Zahlungen erfolgt sind.

4.5. Bei Förderungen für die Finanzierung von Nutzungsentgelten kommunaler Liegenschaften im Amtsgebiet kann der Zuwendungsbescheid festlegen, dass auf einen Verwendungsnachweis verzichtet wird.

 

Elmenhorst/Lichtenhagen, 5. April 2018

 

Horst Harbrecht
Bürgermeister

Folgende Sache wurde am 26.03.2018 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                        II10 32 92/06-18

Funddatum:                            19.03.2018

Aufbewahrung bis:                 19.09.2018

Kategorie:                              Sonstiges

Beschreibung:                        Auto-Schlüssel Marke VW mit pinkfarbenem Herz-Anhänger

Fundort:                                  Ort Stäbelow, Nahe Dorfteich

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 29.03.2018 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                        II10 32 92/07-18

Funddatum:                            29.03.2018

Aufbewahrung bis:                 29.09.2018

Kategorie:                              Sonstiges

Beschreibung:                        Auto-Schlüssel Marke BMW mit silbernem Anhänger

Fundort:                                  Ort Kritzmow, Parkfläche vor dem Amtsgebäude

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Stäbelow öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow

Innenbereichssatzung Bliesekow
hier:     Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung hat am 07.03.2018 die Innenbereichssatzung Bliesekow beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 34 (6) BauGB bekannt gemacht.

Die Innenbereichssatzung Bliesekow tritt mit Ablauf des 09.04.2018 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Weiterlesen Gemeinde Stäbelow – Inkraftsetzung Innenbereichssatzung Bliesekow

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2017 beschlossen, den o.g. B-Plan im feldseitigen Bereich der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 zu ändern. Die Planänderung dient der Aufgabe bestehender Anpflanzgebote auf den feldseitig orientierten privaten Grünflächen und der Neufestsetzung einer 7,5 m breiten öffentlichen Grünfläche mit Anpflanzgeboten für Sträucher auf der anschließenden Ackerfläche.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 17.04.2018 bis zum 17.05.2018 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ eingestellt.

Kritzmow, 22.03.2018

 

L. Kaiser
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 26.03.2018

abzunehmen ab: 10.04.2018

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am: ………….

Unterschrift, Dienstsiegel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 15.03.2018 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 115-20/18) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 116-20/18 ) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 15.03.2018 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 1.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 19.03.2018 bis 25.03.2018 zu jedermanns Einsicht aus.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Papendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt wird:

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 07.03.2018 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 1.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 12.03.2018 bis 18.03.2018 zu jedermanns Einsicht aus.

Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Stäbelow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt wird:

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung

 

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Gefördert von der Europäischen Union sowie


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Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten: Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde Lambrechtshagen  stellt die Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik in zwei weiteren Abschnitten um. Die Vorhaben werden finanziell von der Europäischen Union unterstützt.

Lambrechtshagen III: Lambrechtshäger Straße, Gemeindehaus/Sportplatz/Feuerwehr, Allershäger Straße, Ausbau, Alte Gärtnerei, Kirchstieg, Bauernreihe – die vorhandenen 100 Leuchten, teilweise mit HQL- und NAV-Bestückung, werden durch 100 hochenergieeffiziente LED-Leuchten mit Linsenoptik ersetzt. Im Zuge dieser Maßnahme werden 10 Betonmaste gegen zehn 6 m konische Stahlmaste und 6 Bogenrohrstahlmaste gegen 6 m konische Stahlmaste ohne Ausleger ausgewechselt.

Sievershagen II: Rostocker Straße, Ostseeparkstraße, Siedlungsweg – die vorhandenen 76 Leuchten, teilweise mit HQL- und NAV-Bestückung, werden durch 76 hochenergieeffiziente LED-Leuchten mit Linsenoptik ersetzt.

Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A

Vergabenummern: 701737 und 701738

a) Auftraggeber:
Gemeinde Lambrechtshagen über Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 118198 Kritzmow
Tel.: 038207 633-0
Fax: 038207 633-29
Email: amt@warnow-west.de
b)Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsgeganstand: Bauleistungen nach VOB/A
d) Ort der Ausführung: 18069 Lambrechtshagen
e) Auftragnehmer: EMR Elektromontagen Rostock GmbH

 

Fachbereich Bauverwaltung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 19.02.2018 bis 25.02.2018 zu jedermanns Einsicht aus.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretersitzung am 13.Februar 2018 wurden die kommunalen Anteile in der Gemeinde Pölchow  wie folgt festgesetzt: 

Betreuungsart neuer kommunaler Anteil ab 01.03.2018 neuer Elternbeitrag         ab 01.03.2018
Krippe ganztags      266,86 €        266,86 €
Krippe Teilzeit      160,12 €        160,11 €
Krippe halbtags      106,75 €        106,75 €
Kindergarten ganztags      141,14 €        141,14 €
Kindergarten Teilzeit        84,68 €           84,68 €
Kindergarten halbtags        56,45 €           56,45 €

Weiterlesen Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in der Kindertagesstätte Gesundheits-Kita“ Sonnenkäfer“ in Pölchow ab dem 01.03.2018

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 13.02.2018 die Beschlüsse über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 1.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 19.02.2018 bis 25.02.2018 zu jedermanns Einsicht aus.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Pölchow für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Papendorf lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.
Ort: „Zum Bauernhaus Biestow“ Gasthaus GmbH
Am Dorfteich 16, 18059 Rostock-Biestow

Termin: Mittwoch, 14. Februar 2018, 19.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Papendorf gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Die Jagdgenossen werden schon jetzt gebeten, Überlegungen zu geeigneten Kandidaten für den künftigen Jagdvorstand anzustellen und entsprechende Vorschläge in der Versammlung zu unterbreiten.

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Papendorf

Folgende Sache wurde am 23.01.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/03-18

Funddatum: 23.01.2018

Aufbewahrung bis: 23.07.2018

Kategorie: Sonstiges

Beschreibung: pinkfarbenes Schlüsselband (mit Aufdruck Telekom-Werbung) mit 2 Schlüsseln

Fundort: Ort Kritzmow, vor Eingang Amtsgebäude Warnow-West

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 16.01.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/01-18
Funddatum: 12.01.2018
Aufbewahrung bis: 12.07.2018
Kategorie: Fahrrad
Beschreibung: 26-er Damenfahrrad
Marke: Künsting
Farbe: grün, vorn und hinten mit Einkaufskorb
Fundort: Lichtenhagen

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 12.07.2018 bei uns anzumelden.

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der Gemeinde Ziesendorf mit Unterstützung durch die Europäische Union sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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Gefördert von der Europäischen Union sowie

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Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten: Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde Ziesendorf rüstet im Frühjahr 2018 in den Ortsteilen Fahrenholz, Nienhusen und Buchholz ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um. Es werden 93 Leuchten durch hocheffiziente LED-Leuchten sowie 27 Beton- und Bogenstahlmasten durch neue Stahlmasten ersetzt.

Die Europäische Union unterstützt dieses Vorhaben durch Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen.

Die neue Anlage hat ein Energieeinsparpotenzial von 35,036 kWh/Jahr und mindert die CO²-Emmission um 20,672 to/Jahr. Damit leistet die Gemeinde Ziesendorf einen Beitrag zum Klimaschutz und entlastet zugleich ihren Gemeindehaushalt durch die Verringerung der Stromkosten und die Minimierung der Wartungskosten. Die gesamte Neuanlage amortisiert sich durchschnittlich nach 8,8 Jahren.

 

Fachbereich Bauverwaltung

 

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2018 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli 2018 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einzulegen.

Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung der Ermächtigung im Internet unter www.amt-warnow-west.de verwenden. Eine formlose Mitteilung Ihrer Einzugsermächtigung ist ebenfalls möglich.

Kritzmow, den 02.01.2018

Finanzverwaltung/SB Steuern