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Gemeinde Stäbelow – Inkraftsetzung Innenbereichssatzung Bliesekow

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Stäbelow öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow

Innenbereichssatzung Bliesekow
hier:     Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung hat am 07.03.2018 die Innenbereichssatzung Bliesekow beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 34 (6) BauGB bekannt gemacht.

Die Innenbereichssatzung Bliesekow tritt mit Ablauf des 09.04.2018 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvor-schriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Kritzmow, 22.03.2018

 

H.-W. Bull
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:     26.03.2018

abzunehmen ab:     10.04.2018

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel