Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 2; 1. Änderung
Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 2 – 1. Änderung Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 13.10.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und der Entwurf der Begründung haben vom 22.12.2016 bis zum 23.01.2017, vom 30.03.2017 bis zum 02.05.2017 und vom 21.07.2017 bis zum 21.08.2017 öffentlich ausgelegen. Durch Berücksichtigung von Anregungen wurde der Entwurf geändert und liegt mit der Begründung
vom 04.05.2018 bis zum 04.06.2018
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der nachstehenden Dienst- und Öffnungszeiten erneut öffentlich aus.
Montag 8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung)
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung)
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt. Vom Umweltbericht wird abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Kritzmow, 10.04.2018
H. Harbrecht
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 12.04.2018
abzunehmen ab: 27.04.2018 _____________________
Unterschrift, Dienstsiegel
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abgenommen am: …………………. Unterschrift, Dienstsiegel
Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen, ohne Maßstab