Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1.Änderung F-Plan 2004, erneute öffentliche Auslegung
Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht wurden nach der öffentlichen Auslegung vom August / September 2017 geändert.
Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen deshalb vom
25.05.2018 bis einschließlich zum 25.06.2018
im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen dürfen dabei nur zu den gegenüber dem 1. Entwurf geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden – also
zu der Streichung der Wohnbaufläche W12 (Lichtenhagen / Zu den Tannen)
zu dem Sondergebiet Nahversorgung SO/NV (Lichtenhagen / nördl. Ortseingang)
zu der Streichung der Mischgebietserweiterung MI3 (Elmenhorst / Strandweg)
zu der Reduzierung der Bauflächen SO/WF, W14b, SO/FH (Elmenhorst / Bereich Rinderanlage).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 unberücksichtigt bleiben können.
Gegenüber der öffentlichen Auslegung vom August / September 2017 sind zu dem Planentwurf folgende zusätzlichen umweltbezogenen Informationen verfügbar:
1. Abfall- und Bodenschutzbelange
– Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 22.08.2017 zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 über die Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse bzgl. der Altlastenstandorte ‚Deponie Sievershäger Weg Lichtenhagen‘ und ‚Rinderanlage Elmenhorst‘
2. Wasserwirtschaftliche Belange
– Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt vom 08.09.2017 zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 mit Hinweisen zu Prüferfordernissen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie
3. Naturschutzbelange
– Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.09.2017 zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 über die Beachtung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Kühlung“, über eine bisherige Biotopverbundplanung im Bereich der Rinderanlage Elmenhorst als Ausgleich für die B-Pläne „Nordkante“ und „Bachweg“ und über die Betroffenheit einer geschützten Feldhecke durch die Baugebietsdarstellung SO/NV am Nordrand von Lichtenhagen
Kritzmow, 02.05.2018
Harbrecht
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 03.05.2018
abzunehmen ab: 18.05.2018 _______________________
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ……………… _______________________
Unterschrift, Dienstsiegel