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Untere Naturschutzbehörde Landkreis Rostock – 2. Verordnung zur Änderung der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Waidbach und Fahrenholzer Holz“

BEKANNTMACHUNG
der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock

2. Verordnung zur Änderung der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Waidbach und Fahrenholzer Holz“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 15 (2) NatSchAG M-V

 

Aus dem Landschaftsschutzgebiet „Waidbach und Fahrenholzer Holz“, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Landkreises Bad Doberan am 14. 09. 2004, soll eine Teilfläche in der Gemarkung Ziesendorf herausgelöst werden.

Der herauszulösende Bereich beinhaltet einen ca. 30 m breiten Geländestreifen zwischen dem Wiesenweg und dem Erschließungsweg der bestehenden Gartenanlage und betrifft Teilflächen der Flurstücke 138/4, 138/6 und 138/1  in der Flur 1 der Gemarkung Ziesendorf.

Der Entwurf der 2. Verordnung zur Änderung der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Waidbach und Fahrenholzer Holz“ sowie die Flurkarte im Maßstab 1:2.000 mit Kennzeichnung des neuen Verlaufs der LSG-Grenze liegen dazu gem. § 15 (2) NatSchAG M-V im Zeitraum vom 05.11.2012 bis einschließlich zum 04.12.2012 bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Vom Beginn der öffentlichen Auslegung bis einschließlich zum 18.12.2012 können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der  2. Änderungsverordnung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow oder gegenüber der Gemeinde Ziesendorf, über Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18189 Kritzmow vorgebracht werden.

 

Kritzmow, 25.10.2012

H. Bauer
Bürgermeister