Ausweis Pass und Meldebehörde – Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Telefon: (038207) 63362; 63363; 63364
E-Mail: meldewesen@warnow-west.de
Sachbearbeiter: Frau Jungfer, Herr Schröder, Frau Pohl
Von Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Namensänderung bis hin zu Untersuchungsscheinen, hier finden Sie alle Informationen und die entsprechenden Formulare.
Anmeldung
Ummeldung
Abmeldung
Personalausweis
Reisepass
Kinderreisepass
Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Beglaubigung
Meldebescheinigung
Untersuchungsberechtigungsschein
Melderegisterauskunft
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
Formulare
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Ausweis-, Pass- und Meldebehörde / Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten in der Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein, sie müssen aber mit Hauptwohnung im Amtsbereich Warnow-West gemeldet sein. Die Unterlagen kann der Jugendliche selbst oder ein Sorgeberechtigter in der Meldebehörde abholen. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur einmalig ausgestellt.
mitzubringen sind:
Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass
Gebühren:
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.
Gleiches gilt für Nachuntersuchungen!