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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten in der Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein, sie müssen aber mit Hauptwohnung im Amtsbereich Warnow-West gemeldet sein. Die Unterlagen kann der Jugendliche selbst oder ein Sorgeberechtigter in der Meldebehörde abholen. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur einmalig ausgestellt.

mitzubringen sind:

Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass

Gebühren:

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

 

Gleiches gilt für Nachuntersuchungen!