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Gemeindewahlbehörde – Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

 

1. Auf der Grundlage des § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, werden zur Bundestagswahl 2013 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach demWahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über

a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie

b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen

als Bundesstatistik erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.

Die statistischen Auszählungen

– der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindewahlbehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und

– der Stimmzettel nach b) im Statistischen Landesamt Mecklenburg-Vorpommern

durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2. In die repräsentative Wahlstatistik ist der allgemeine Wahlbezirk 001 der Gemeinde Papendorf einbezogen.

3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten.

A. Mann, geboren 1989 bis 1995

G. Frau, geboren 1989 bis 1995

B. Mann, geboren 1979 bis 1988

H. Frau, geboren 1979 bis 1988

C. Mann, geboren 1969 bis 1978

I. Frau, geboren 1969 bis 1978

D. Mann, geboren 1954 bis 1968

K. Frau, geboren 1954 bis 1968

E. Mann, geboren 1944 bis 1953

L. Frau, geboren 1944 bis 1953

F. Mann, geboren 1943 und früher

M.Frau, geboren 1943 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.

Kritzmow, 06.08.2013

 

Gerhard Matthies
Gemeindewahlleiter