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Gemeindewahlbehörde – Übergang eines freigewordenen Sitzes in der Gemeindevertretung Papendorf auf die nachrückende Person

Aufgrund von § 46 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg – Vorpommern ist der freigewordene Sitz des verstorbenen Gemeindevertreters Steffen Peters auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist, übergegangen.

Als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages „Unabhängige Liste“ hat Herr Christian Kliewe die Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung Papendorf erworben.

 

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin