Gemeinde Papendorf – Genehmingung der Satzung über den B-Plan Nr. 18 „Sildemower Kreuz“
Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht worden.
——————————————————————————————————
Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Papendorf „Sildemower Kreuz“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2014 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 für das Gewerbegebiet „Sildemower Kreuz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 wurde mit Schreiben vom 01.07.2014 vom Landrat des Landkreises Rostock mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage wurde erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 18 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 86 LBauO M-V bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Anlage:
Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbegebiet „Sildemower Kreuz“ der Gemeinde Papendorf
Papendorf, den 09.10.2014
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am:
abzunehmen ab:
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel