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Gemeinde Papendorf – 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht werden
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 28.05.2015 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Geltungsbereiche sind in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Gemeindeentwicklung ist ein dynamischer Prozess und führt zu fortlaufenden Veränderungen, die ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan finden. Soweit diese neuen oder geänderten Planungsziele bzw. Ergänzungen nicht mit den gegenwärtigen Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan übereinstimmen, ist eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Im Rahmen der Entwurfserarbeitung wurden nahezu alle im Vorentwurf dargestellten Flächen verkleinert. Zwei Wohnbauflächen entfallen vollständig (Sildemow, Sturmburg). Auch die Gewerbefläche südlich von Niendorf an der A 20 wurde aufgrund von Bedenken seitens des Naturschutzes und der Anwohner erheblich reduziert. Dem Gewerbegebiet wurde eine Ausgleichsfläche direkt zugeordnet.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Entwurf der
6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung inklusive Umweltbericht in der Zeit

vom 14.09.2015 bis zum 16.10.2015

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar:

1. Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Klima/ Luft, Mensch, Landschafts-/ Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern. Des Weiteren sind Informationen zu Schutzgebieten und –objekten verfügbar. Hingewiesen wird auf erforderliche Kompensationsmaßnahmen und detailliertere artenschutzrechtliche Prüfungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum Gewerbegebiet südlich von Niendorf wurde eine artenschutzrechtliche Bestandserfassung erstellt mit dem Ergebnis, dass in einem Ackersoll geschützte Amphibienarten betroffen sind. Als Ersatzmaßnahme sollen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zwei Flachgewässer in der nördlich gelegenen Ausgleichsfläche geschaffen werden. Für die übrigen Flächen kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass nur geringe Bedenken bzw. Konfliktpotenziale bezüglich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen.

2. Landschaftsplan der Gemeinde (Stand: 1998). Der Landschaftsplan enthält Darstellungen zu den Bereichen Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Ziele, Erfordernisse sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die genannten Inhalte werden im Umweltbericht berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet werden.

3. Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes:

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock
  • Landkreis Rostock
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
  • Landesforst – Forstamt Bad Doberan
  • Wasser- und Bodenverband
  • BUND
  • Stellungnahmen von Bürgern

4. Hinweise, Stellungnahmen und Ausführungen zu folgenden Themen:

  • Hinweise zu NSG „Unteres Warnowland“, EU-Vogelschutzgebiet „Warnowtal, Sternberger Seen und Untere Mildenitz“ und FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ im Bereich Sturmburg. Die Fläche ist daher nicht mehr Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplanes.
  • Für alle Änderungsbereiche sind die Belange des Artenschutzes zu beachten. Es werden Hinweise zu vorkommenden Arten gegeben. Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne sind Artenschutzfachbeiträge zu erarbeiten. Dies wird durch die Gemeinde beachtet.
  • Biotopschutz im Allgemeinen: Biotope dürfen nicht beeinträchtigt werden. Für Beeinträchtigungen ist ein Ausgleich zu schaffen. Dies wird durch die Gemeinde beachtet.
  • Durch die im Vorentwurf geplante, nördliche „Umgehungsstraße“ von Sildemow wird möglicherweise ein Biotop beeinträchtigt. Die Maßnahme ist, auch im Zusammenhang mit der entfallenen Wohnbaufläche, nicht mehr Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplanes.
  • Hinweis auf Sölle und Gewässerbiotope südlich der Ortslage Niendorf. Dies wird im Rahmen der Bebauungsplanung beachtet. Die Gewerbefläche wird erheblich reduziert, so dass lediglich noch ein Biotop betroffen ist. Für dieses wird zwischen geplanten Gewerbegebiet und Ortslage ein Ausgleich geschaffen.
  • Für das Gewerbegebiet in Niendorf sind die Belange des Immissionsschutzes zu beachten. Der Abstand zwischen Wohnbebauung und Gewerbefläche wurde von 150 m auf rund 400 m vergrößert. Auch der Verkehrslärm wird im Rahmen der Bebauungsplanung konkret betrachtet.
  • Der Sporthallenstandort direkt an der Schule Papendorf ist hinsichtlich seiner Waldeigenschaft und geschützter Bäume zu überprüfen. Die Fläche ist nicht mehr Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplanes. Stattdessen wurde ein Standort östlich der Bahnlinie aufgenommen.
  • Für den Bereich Gragetopshof wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gefordert. Aufgrund der nur noch geringfügigen Erweiterung des Ortes sind laut Feststellung im Umweltbericht allerdings keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
  • In Gragetopshof ist eine Waldfläche vorhanden. Diese wird in der Planung dargestellt. Eine Waldfläche in Niendorf ist nun nicht mehr durch die Planung des Gewerbegebiets berührt.
  • Es werden Hinweise zu Bodendenkmälern gegeben. Diese werden im Plan und in der Begründung dargestellt.
  • In den Geltungsbereichen gibt es keine Kenntnisse bzgl. des Vorhandenseins von Altlasten.
  • Es werden Hinweise zu vorhanden Trinkwasserschutzzonen gegeben. Diese werden im Plan dargestellt.
  • Im Gemeindegebiet befinden sich zwei berichtspflichtige Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie. In diesen Bereich sollten auch Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies wird durch die Gemeinde geprüft.
  • Es sollen nur im notwendigen Umfang landwirtschaftliche Flächen beansprucht werden. Die Beanspruchung wurde im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes minimiert.
  • Im Bereich der Änderungsflächen sind verrohrte und unverrohrte Gewässer II. Ordnung vorhanden. Soweit diese konkret betroffen sind, werden sie im Rahmen der Bebauungsplanung berücksichtigt.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kritzmow, den 18.08.2015

T. Willert
1. stellv. Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  20.08.2015

abzunehmen ab: 04.09.2015                                    Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:                                                       Unterschrift, Dienstsiegel

Übersichtsplan der Änderungsbereiche

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