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Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügung „Fuß- und Radweg Mühlenstraße“

Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.01.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Lagebezeichnung: Fuß- und Radweg Mühlenstraße Gemarkung Sievershagen, Flur 1, Flurstück 23/5
  2. Festsetzung
    2.1, Klassifizierung: Gemeindestraße (Fuß- und Radweg) gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
    2.2. Funktion: Fuß- und Radweg nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V
    2.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Lambrechtshagen
    2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 12.01.2017

Kutschke
Bürgermeister

Übersichtskarte

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