Gemeinde Lambrechtshagen – Lesefassung für die Hebesatzsatzung
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
(Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)
Die Lesefassung berücksichtigt die
a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen) vom 02.03.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 03/10 vom 22.03.2010, in Kraft getreten am 01.01.2011.
b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.10.2016 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 28.11.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017.
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Lambrechtshagen erhebt
- von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
- eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
- Gewerbesteuer 325 v.H.
§ 3 Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2017 und Folgejahre.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Lambrechtshagen, den 06.10.2016