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Gemeinde Lambrechtshagen – Lesefassung für die Hebesatzsatzung

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
(Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)

Die Lesefassung berücksichtigt die

a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen) vom 02.03.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 03/10 vom 22.03.2010, in Kraft getreten am 01.01.2011.

b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.10.2016 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 28.11.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017.

 

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Lambrechtshagen erhebt

 

  1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
  2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer 325 v.H.

 

 § 3 Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2017 und Folgejahre.

 

 § 4 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

Lambrechtshagen, den 06.10.2016