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Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 14 Mischgebiet „Allershäger Straße“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht werden
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Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung Mischgebiet „Allershäger Straße“ in Lambrechtshagen

Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 09.04.2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“ in Lambrechtshagen, als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“ in Lambrechtshagen, nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

– eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

– eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan und

– nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.14 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

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Kritzmow, 24.08.2015

 

Holger Kutschke
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:            25.08.2015                   Unterschrift, Dienstsiegel

abzunehmen ab:           09.09.2015

abgenommen am:         ………………                   Unterschrift, Dienstsiegel