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Gemeinde Kritzmow – Satzung über die Aufhebung der Straßenreinigungsgebührensatzung

Satzung über die Aufhebung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Kritzmow

Aufgrund der §§ 5 und 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30. Juni 2015 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Kritzmow vom 06.08.2013, zuletzt geändert am 29.04.2014 wird zum 31.12.2015 aufgehoben.

 

Artikel 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Kritzmow, 30.06.2015

 

Kaiser
Bürgermeister

 

 

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.