Gemeinde Kritzmow – Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow
über die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kritzmow zum 01.01.2012
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kritzmow zum 01.01.2012 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschlossen und wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen sowie mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a in Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Kritzmow, den 09.07.2015
Leif Kaiser
Bürgermeister
hier die Eröffnungsbilanz als PDF-Dokument
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.