Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Parkplatz Strandweg
Widmungsverfügung
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
1. Lagebezeichnung: Parkplatz Strandweg
Gemarkung Elmenhorst, Flur 1, Flurstück 57 (TF aus).
2. Festsetzung
2.1, Klassifizierung: Gemeindestraße (Parkplatz) gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
2.2. Funktion: Ortsstraße nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V
2.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten
festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen vorhanden
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung mit dem Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Datum: 10.07.2012
Harbrecht
Bürgermeister
Übersichtskarte