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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Steinbecker Eck

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.09.2015

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

I.

1. Straßenname: Steinbecker Eck
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Elmenhorst, Flur 4, Flurstücke 299/8, 300/3, 304/5
3. Festsetzung
3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 24.09.2015

Harbrecht
Bürgermeister

Übersichtskarte

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