Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“, 1. Änderung
Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht worden
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Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“, 1. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am
23.05.2013 für das in der untenstehenden Zeichnung gekennzeichnete Gebiet in Elmenhorst beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 mit der Bezeichnung „Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ zu ändern (1. Änderung).
Änderungsziel
1. Ausweisung eines Standortes für den Neubau des Feuerwehrgebäudes
Ein Standort für den Neubau des Feuerwehrgebäudes konnte außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachgewiesen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 05.09.2013 die Aufstellung der 1. Änderung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe- Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ mit geänderten Änderungszielen beschlossen.
Änderungsziele neu:
1. Ausweisung eines Gebietes für besonderes Wohnen
2. Änderung Art und Maß der baulichen Nutzung im Baufeld 2
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 a BauGB (Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, ausgelegt.
Kritzmow, 20.05.2014
H. Harbrecht
Bürgermeister