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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 20.1; 1. Änderung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 20.1 – 1. Änderung
„Wohngebiet Am Ostseestrand“ in Elmenhorst

Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 28.09.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Wohngebiet Am Ostseestrand“ und der Entwurf der Begründung liegen

vom 09.11. 2017 bis zum 11.12. 2017

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag                  8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung)
Dienstag                8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch                geschlossen
Donnerstag           8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag                   8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt. Vom Umweltbericht wird abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Anlage: Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung

Kritzmow, 17.10.2017

 

K.H. Meus
2.stellv. Bürgermeister

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Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:         18.10.2017

abzunehmen ab:          02.11.2017                        _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:        ………………                      _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, ohne Maßstab

Dokument1