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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 2 „Gauswisch“ 1. Änderung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst, 1. Änderung

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 13.10.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und der Entwurf der Begründung haben vom 22.12.2016 bis zum 23.01.2017 öffentlich ausgelegen. Durch Berücksichtigung von Anregungen wurde der Entwurf geändert und liegt mit der Begründung

vom 30.03.2017 bis zum 02.05.2017

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten erneut öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt. Vom Umweltbericht wird abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kritzmow, 07.03.2017

H. Harbrecht
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:            08.03.2017

abzunehmen ab:           23.03.2017                                           _____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

abgenommen am: ………………….                                            _____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Anlage:
Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der       Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen
Übersicht Planänderungsbereich