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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Elmenhorst / Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, für den Bereich „Zu den Tannen“, südöstlich der Lichtenhäger Tannen und südlich der Straße ‚Zu den Tannen‘ eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Mit der Satzung wird unter grundsätzlicher Beibehaltung der Bebauungsbeschränkungen im Außenbereich angestrebt, die Zulassung/Umnutzung von Vorhaben zu erleichtern, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Der Satzungsgeltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 20.07.2016 bis zum 19.08.2016 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zu dem Entwurf der Außenbereichssatzung sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

–        Kartierung der Schutzgebietskulisse (Darstellung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten und Wasserschutzgebieten im 5 km-Umkreis um die Außenbereichssiedlung „Zu den Tannen“)

–        Biotop- und Nutzungstypenkartierung (Darstellung der tatsächlichen Flächennutzung einschließlich besonderer Biotoptypen im 1 km – Umkreis um die Außenbereichssiedlung „Zu den Tannen“)

 

Kritzmow, 28.06.2015

H. Harbrecht
Bürgermeister

 

Vermerk:

ausgehängt am:        28.06.2016

abzunehmen ab:        13.07.2016                             abgenommen am:      ………………

 

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Dienstsiegel, Unterschrift                                         Dienstsiegel,  Unterschrift