Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Festlegung der Verfahrensweise im Umgang mit Haustieren als Fundtiere

Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen und an sich genommen werden, die nicht zuvor Eigentümer oder Besitzer des jeweiligen Tieres war. Für Wildtiere gilt die Festlegung der Verfahrensweise nicht.

Wird ein verlorenes oder entlaufenes Haustier innerhalb der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow oder Ziesendorf aufgefunden, ist unverzüglich an das Amt Warnow-West (Fundbehörde), Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, Tel.: 038207/6330, E-Mail: amt@warnow-west.de, eine Fundanzeige zu stellen.

Es besteht danach die Möglichkeit, dass zwischen der Fundbehörde und der findenden Person ein Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

Alternativ ist eine Ablieferung des Fundtieres nicht beim Amt Warnow-West, sondern ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bei der Fundtieraufnahme Nadine Gronek, Dorfstr. 24, 18246 Klein Sien, Tel.: 0170/8171481, E-Mail: nadine.gronek@gmx.de möglich.

Eine Abgabe an einer anderen Stelle entbindet die findende Person nicht von ihren Pflichten, das Fundtier selbst zu verwahren (§ 966 Abs. 1 BGB) und ggf. die Kosten für die Verwahrung zu tragen.

Amt Warnow-West
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde