Gemeinde Stäbelow – 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen, geänderter Entwurf; erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW

 

Betrifft: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen – geänderter Entwurf

hier:    erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen wurde unter Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner und der Behörden geändert.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb im Zeitraum vom 14.01.2022 bis einschließlich zum 27.01.2022 erneut Gelegenheit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a (E-Mail: amt@warnow-west.de).

Während dieser Frist werden der geänderte Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen und die zugehörige Begründung über das Internetportal des Amtes Warnow West unter https://www.amt-warnow-west.de  unter dem Button ‚Bauleitplanung der Gemeinden‘ veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der o.g. Frist von jedermann auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung der Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, 23.12.2021

 

 

Bull

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       23.12.2021

abzunehmen ab:      07.01.2022

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Entwurf Plan hier als PDF-Dokument

Entwurf Begründung hier als PDF-Dokument

 

Gemeinde Stäbelow – 2. Änderung B-Plan Nr. 7

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW

Betrifft: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 für das Gebiet „Waldblick“

hier:    Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Stäbelow hat am 04.03.2020 beschlossen, den B-Plan Nr. 07 zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erweiterungsbau der Kita „Kindertraum“ am Schulweg 10d in Stäbelow zu schaffen.

Der Entwurf der 2. Änderung des B-Plan Nr. 07 und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum vom 05.10.2020 bis einschließlich zum 05.11.2020 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Stellungnahmen und  Informationen verfügbar:

– Stellungnahme des Staatl. Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU MM) v. 16.03.2020 mit Informationen auf eine nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage in einem Abstand von 840 m zum Plangebiet;

– Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.03.2020 zum erforderlichen Detaillierungsgrad der Eingriffsbilanzierung und der Artenschutzprüfung;

– Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutz-Fachbeitrag (Lämmel, 08/2020)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, 10.09.2020

 

Bull
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       11.09.2020

abzunehmen ab:      26.09.2020

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Umweltbezogene Information hier als PDF-Dokument
Begründung Auslegungsexemplar hier als PDF-Dokument
Satzung hier als PDF-Dokument

Gemeinde Stäbelow – 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dorfmitte“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Stäbelow öffentlich bekannt gemacht

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dorfmitte“

hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) BauGB

 Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2019 beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.
Die Planänderung betrifft die Liegenschaft Holunderweg 19 in Stäbelow.

Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt:

– Neuordnung und Zusammenfassung der überbaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Holunderweg 19;

– Zulassung einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen auf dem Gesamtgrundstück.

Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 16.07.2019 bis zum 15.08.2019 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Diese Bekanntmachung und während des Auslegungszeitraums auch die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind ergänzend auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ zugänglich.

Kritzmow, den 21.06.2019

H.– W. Bull

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       24.06.2019
abzunehmen ab:      09.07.2019
Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

Entwurf des B-Planes Nr. 5 als PDF

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr.5 als PDF