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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Stäbelow am 26.05.2019

Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Stäbelow am 26.05.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Stäbelow bekannt.

 

Es findet eine Stichwahl zwischen den folgenden Kandidaten:

Rubner, Eckart, Stäbelow, Angestellter (DIE LINKE)

Bull, Hans-Werner, Stäbelow, Rentner (Gemeinsam für die Gemeinde Stäbelow)

statt.

Der Gemeindewahlausschuss stellt fest, dass keine Person die erforderliche Stimmzahl erreicht hat. Die Stichwahl findet somit am 16.06.2019 gem. § 67 Absatz 2 Satz 2 LKWG M-V zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen statt.

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

 

Kritzmow, 04.06.2019

 

 

Blotenberg
Gemeindewahlleiter