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Amt – „Parkausweis für Behinderte“ wird hiermit für ungültig erklärt

Öffentliche Bekanntmachung

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für u n g ü l t i g erklärt wird:

Ausnahmegenehmigung Nr. 05/15
ausgestellt am 24.04.2015 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 01.05.2020

Kritzmow, den 03.03.2016

Siegfried Fittkau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Verkehr