Amt – „Parkausweis für Behinderte“ wird hiermit für ungültig erklärt
Öffentliche Bekanntmachung
Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für u n g ü l t i g erklärt wird:
Ausnahmegenehmigung Nr. 05/15
ausgestellt am 24.04.2015 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 01.05.2020
Kritzmow, den 03.03.2016
Siegfried Fittkau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Verkehr